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Du möchtest gerne zwischen den Menschen und der Justiz vermitteln und dabei eigenständig arbeiten sowie Verantwortung übernehmen?

Dann bewirb Dich als Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt. In diesem Beruf bist Du die erste Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für gerichtliche Fragen der Menschen in unserem Land. Außerdem bist Du in unterschiedlichen Bereichen an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und trägst mit Deinem Organisationstalent einen wichtigen Teil dazu bei, dass Recht und Justiz bei uns reibungslos funktionieren.

Justizfachwirtinnen bzw. Justizfachwirte bilden die Brücke zwischen Richterinnen bzw. Richtern sowie Bürgerinnen bzw. Bürgern. So wird z. B. das Urteil oder der Beschluss eines Richters bzw. einer Richterin oder eines Rechtspflegers bzw. einer Rechtspflegerin erst dank des Justizfachwirts bzw. der Justizfachwirtin bekannt. Du bist außerdem für die Aufnahme von Anträgen zuständig, protokollierst Gerichtsverhandlungen, gewährst Akteneinsicht, erteilst Auskünfte und fertigst Schriftstücke an. Des Weiteren kannst Du besondere Sachbearbeitungsaufgaben übernehmen oder in der Gerichtsverwaltung tätig sein.

Teamarbeit ist hierbei natürlich das A und O – Du arbeitest eng mit anderen Bereichen zusammen und bist im ständigen Austausch mit Deinen Kolleginnen bzw. Kollegen.

Mit der Fachoberschulreife oder einem gleichwertigen Schulabschluss bist Du für die Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt qualifiziert.

Du planst den Quereinstieg? Dann wünschen wir uns eine abgeschlossene Ausbildung mit juristischem Schwerpunkt und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung von Dir.

Für Deine Berufung in das Beamtenverhältnis gelten diese Voraussetzungen:

  • am Ende Deiner Ausbildung bist Du in der Regel noch keine 42 Jahre alt (es können Ausnahmen gelten, sprich uns gerne an, wenn Du dazu Fragen hast), Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates und Du willst für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Die 2-jährige Ausbildung besteht für Schulabgängerinnen bzw. Schulabgänger aus wechselnden Blöcken mit insgesamt 14 Monaten Praxis mit Begleitunterricht in Gerichten und Staatsanwaltschaften und 10 Monaten Theorie im Ausbildungszentrum der Justiz in Essen. Hier kannst Du auf Wunsch zusammen mit anderen angehenden Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten wohnen und lernen.

Für Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger (Bewerberinnen bzw. Bewerber mit abgeschlossener juristischer Ausbildung und mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) dauert der Vorbereitungsdienst 1 Jahr. Die Ausbildung besteht dann aus einem 6-monatigen Praxiseinsatz mit Begleitunterricht sowie einem 6-monatigen Lehrgang im Ausbildungszentrum der Justiz in Essen mit möglicher Unterbringung und Verpflegung.

Du bist Schulabgängerin bzw. Schulabgänger?
Während der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf und im nachfolgenden Prüfungszeitraum bekommst Du monatlich rund 1.350,00 EUR brutto.

Und nach der Ausbildung?
Nach bestandener Prüfung erhältst Du ein nach Stufen bemessenes Grundgehalt.

Weitere Informationen zum Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A6 findest Du in der Landesbesoldungstabelle.

Du bist Quereinsteigerin bzw. Quereinsteiger?
Während der einjährigen Ausbildung erhältst Du eine sog. Unterhaltsbeihilfe von monatlich 2.432,32 EUR brutto. Nach erfolgreicher Prüfung beziehst Du im Beamtenverhältnis auf Probe ein Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A6. Mehr Information zu den Besoldungsgruppen findest Du in der Landesbesoldungstabelle.

Justizfachwirtinnen bzw. Justizfachwirte nehmen an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Innerhalb Deines Zuständigkeitsbereiches triffst Du eigenverantwortliche Entscheidungen und bist oftmals die erste Anlaufstelle für rechtsuchende Bürgerinnen bzw. Bürger. In enger Zusammenarbeit mit Richterinnen bzw. Richtern, Amts- und Staatsanwältinnen bzw. Amts- und Staatsanwälten sorgst Du für einen reibungslosen Ablauf an den Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Du

  • nimmst Anträge und Erklärungen auf,
  • lädst Verfahrensbeteiligte zur Verhandlung ein,
  • erteilst Auskünfte an Bürgerinnen bzw. Bürger, die bspw. als Zeuginnen bzw. Zeugen vor Gericht geladen sind,
  • führst in Gerichtsverhandlungen Protokoll,
  • forderst Gerichtskosten ein, setzt Zeugenentschädigungen fest und prüfst Ein- und Auszahlungen,
  • veröffentlichst gerichtliche Entscheidungen,
  • verwirklichst Hauskäufe, indem Du das Grundbuch führst, Bürgerinnen bzw. Bürgern darin Einsicht gewährst und Eintragungen vorbereitest,
  • stellst Informationen über Unternehmen und eingetragene Vereine bereit, indem Du das Handels- und Vereinsregister führst und
  • teilst dem Bundesamt für Justiz Urteile mit, die bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gesprochen wurden und veranlasst so Eintragungen in das Führungszeugnis.

Nach Deiner erfolgreichen Ausbildung stehen Dir viele neue Türen innerhalb der Justiz.NRW offen. Beförderungen sind bis zur Justizamtsinspektorin bzw. zum Justizamtsinspektor (Besoldungsgruppe A9) mit Amtszulage möglich. Außerdem kannst Du sogar in den Gerichtsvollzieherdienst oder in die Rechtspflegelaufbahn einsteigen.

Die Orte, an denen Du für die Justiz.NRW tätig werden kannst, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.

Deine Bewerbung

Für die Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt kannst Du Dich ganz einfach über unser Bewerbungsportal bewerben. Schnell sein lohnt sich! Die Dienststellen, die keine freien Plätze mehr haben, sind in der Auflistung im Bewerbungsportal nicht mehr aufgeführt. 

Wenn Du wissen willst, wie es nach Deiner Bewerbung weitergeht, kannst Du Dich hier über unseren Bewerbungsprozess informieren. 

 

Beeinträchtigung / schriftliche Bewerbung:

Solltest Du aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit unserem Online-Bewerbungsverfahren haben, kannst Du Dich auch schriftlich bewerben. Wende Dich in diesem Fall bitte zunächst an die untenstehenden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Vielen Dank! 

Noch Fragen?

Wende Dich gerne an die folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (mit den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal)
Michaela Best, Tel. +49 211 4971-523
Und
Laura Garnas, Tel. +49 211 4971-436
E-Mail: ausbildungJFW [at] olg-duesseldorf.nrw.de (ausbildungJFW[at]olg-duesseldorf[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de


Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (mit den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen)
Alexander Langer, Tel. +49 2381 272-4608
Christoph Kißmer, Tel. +49 2381 272-5312
E-Mail: jfw.ausbildung [at] olg-hamm.nrw.de (jfw[dot]ausbildung[at]olg-hamm[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-hamm.nrw.de


Oberlandesgerichtsbezirk Köln (mit den Landgerichtsbezirken Aachen, Bonn und Köln)
Natalie Mießeler, Tel. +49 221 7711-806
E-Mail: ausbildung [at] olg-koeln.nrw.de (ausbildung[at]olg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-koeln.nrw.de

BG Berberportal

Das Bewerbungsportal ist geöffnet!

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Hier kannst Du Dich für die Berufe Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger, Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter und Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt bewerben. Schnell sein lohnt sich! Die Dienststellen, die keine freien Plätze mehr haben, sind in der Auflistung im Bewerbungsportal nicht mehr aufgeführt. 

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Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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