Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt (m/w/d)
Du übernimmst Verantwortung für die Gesellschaft.
Du übernimmst Verantwortung für die Gesellschaft.
Verbeamtung bereits in der Ausbildung!
Du möchtest gerne zwischen den Menschen und der Justiz vermitteln und dabei eigenständig arbeiten sowie Verantwortung übernehmen?
Dann bewirb Dich als Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt. In diesem Beruf bist Du die erste Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für gerichtliche Fragen der Menschen in unserem Land. Außerdem bist Du in unterschiedlichen Bereichen an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und trägst mit Deinem Organisationstalent einen wichtigen Teil dazu bei, dass Recht und Justiz bei uns reibungslos funktionieren.
Du hast bereits eine juristische Berufsausbildung in der Tasche? Dann informiere dich hier über unseren Quereinstieg.
Justizfachwirtinnen bzw. Justizfachwirte bilden die Brücke zwischen Richterinnen bzw. Richtern sowie Bürgerinnen bzw. Bürgern. So wird z. B. das Urteil oder der Beschluss eines Richters bzw. einer Richterin oder eines Rechtspflegers bzw. einer Rechtspflegerin erst dank des Justizfachwirts bzw. der Justizfachwirtin bekannt. Du bist außerdem für die Aufnahme von Anträgen zuständig, protokollierst Gerichtsverhandlungen, gewährst Akteneinsicht, erteilst Auskünfte und fertigst Schriftstücke an. Des Weiteren kannst Du besondere Sachbearbeitungsaufgaben übernehmen oder in der Gerichtsverwaltung tätig sein.
Teamarbeit ist hierbei natürlich das A und O – Du arbeitest eng mit anderen Bereichen zusammen und bist im ständigen Austausch mit Deinen Kolleginnen bzw. Kollegen.
Mit der Fachoberschulreife oder einem gleichwertigen Schulabschluss bist Du für die Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt qualifiziert.
Für Deine Berufung in das Beamtenverhältnis gelten diese Voraussetzungen:
Die 2-jährige Ausbildung besteht für Schulabgängerinnen bzw. Schulabgänger aus wechselnden Blöcken mit insgesamt 14 Monaten Praxis mit Begleitunterricht in Gerichten und Staatsanwaltschaften und 10 Monaten Theorie im Ausbildungszentrum der Justiz in Essen. Hier kannst Du auf Wunsch zusammen mit anderen angehenden Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten wohnen und lernen.
Während Deiner Ausbildung:
In Deiner Ausbildung bekommst Du monatlich rund 1.500,00€ brutto. Dazu kommen ggf. noch vermögenswirksame Leistungen* sowie Familienzuschläge**.
Nach Deiner Ausbildung:
Nach bestandener Prüfung erhältst Du ein Einstiegsgehalt von ca. 3.026,00€ brutto (Besoldungsgruppe A 6) und zusätzlich eine Strukturzulage*** in Höhe von ca. 90€ brutto pro Monat. Dein Gehalt steigt mit zunehmender Berufserfahrung.
Übrigens: Als Beamtin bzw. Beamter profitierst von geringeren Abgaben!
Weitere Informationen zum Gehalt findest du in der Landesbesoldungstabelle.
*Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zuschüsse vom Arbeitgeber, die Du in einer Anlageform Deiner Wahl (z.B. Bausparvertrag oder Fondssparplan) ansparen kannst.
**Der Familienzuschlag wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Seine Höhe richtet sich überwiegend nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder.
***Eine Strukturzulage ist eine monatliche Extra-Zahlung bzw. ein monatlicher Zuschlag.
Justizfachwirtinnen bzw. Justizfachwirte nehmen an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Innerhalb Deines Zuständigkeitsbereiches triffst Du eigenverantwortliche Entscheidungen und bist oftmals die erste Anlaufstelle für rechtsuchende Bürgerinnen bzw. Bürger. In enger Zusammenarbeit mit Richterinnen bzw. Richtern, Amts- und Staatsanwältinnen bzw. Amts- und Staatsanwälten sorgst Du für einen reibungslosen Ablauf an den Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Du
Nach Deiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung stehen Dir viele neue Türen innerhalb der Justiz.NRW offen. Du kannst Dich in Deinem Beruf weiterentwickeln, den Vorbereitungsdienst zum/zur Gerichtsvollzieher/in oder ein Duales Studium zur/zum Diplom-Rechtspfleger/in absolvieren.
Beförderungen sind als Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt bis zur Besoldungsgruppe A 9 möglich, was einem Bruttogehalt von bis zu ca. 4.155,00 € entspricht. Bei der Besoldungsgruppe A9 kann je nach Aufgabengebiet noch eine Amtszulage in Höhe von 364,00€ brutto monatlich hinzukommen. Dazu kommen ggf. noch vermögenswirksame Leistungen sowie Familienzuschläge.
Deine Zukunft ist gesichert!
Bei Deiner Bewerbung wählst Du einen der drei Oberlandesgerichtsbezirke aus und bei einer Zusage sorgen wir dafür, Dich möglichst in einem Gericht bzw. einer Staatsanwaltschaft in Deiner Nähe einzusetzen. Einen Überblick über die OLG-Bezirke und die dazugehörigen Amts- und Landgerichte findest Du hier: https://www.justiz-karriere.nrw/einsatzorte/ordentliche-gerichtsbarkeit
Emily, Auszubildende zur Justizfachwirtin
Mein Unterricht beginnt für gewöhnlich um 08:10 Uhr und endet um 13:30 Uhr. Durch die überwiegende Fallbearbeitung ist dieser deutlich lockerer als in der Schule, weshalb die Zeit schnell vergeht. Zudem konzentriert sich der Unterricht ausschließlich auf Fächer, die für den Beruf relevant sind, wie z. B. Strafrecht, Familienrecht oder Kostenrecht, sodass ich Praxis und Theorie gut miteinander verbinden kann.
Nach dem Unterricht habe ich die Möglichkeit, in meinem Zimmer nachzuarbeiten oder erst einmal in der Mensa zu essen. Da die Innenstadt nicht weit entfernt ist, kann ich mich auch dort mit anderen treffen, um etwas zu unternehmen.
Als Justizfachwirtin stehen mir viele Einsatzmöglichkeiten offen, sei es in der Verwaltung, der Strafabteilung oder als Kostenbeamtin. So konnte ich während der praktischen Ausbildungszeit viele verschiedene Abteilungen bei Gericht und der Staatsanwaltschaft kennenlernen. Am besten hat es mir in der Strafabteilung und bei der Staatsanwaltschaft gefallen.
Diese Vielseitigkeit macht die Ausbildung spannend und abwechslungsreich. Darüber bestehen später Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Rechtspflegerin oder zur Gerichtsvollzieherin.
Ein weiterer Vorteil der Ausbildung ist, dass ich bereits zu Beginn auf Widerruf verbeamtet wurde und später landesweit eingesetzt werden kann.
Für die Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt kannst Du Dich ganz einfach über unser Bewerbungsportal bewerben. Schnell sein lohnt sich! Die Dienststellen, die keine freien Plätze mehr haben, sind in der Auflistung im Bewerbungsportal nicht mehr aufgeführt.
Wenn Du wissen willst, wie es nach Deiner Bewerbung weitergeht, kannst Du Dich hier über unseren Bewerbungsprozess informieren.
Beeinträchtigung / schriftliche Bewerbung:
Solltest Du aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit unserem Online-Bewerbungsverfahren haben, kannst Du Dich auch schriftlich bewerben. Wende Dich in diesem Fall bitte zunächst an die untenstehenden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Vielen Dank!
Wende Dich gerne an die folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (mit den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal)
Riccarda Dohmen, Tel. +49 211 4971-523
Laura Garnas, Tel. +49 211 4971-436
E-Mail: ausbildungJFW [at] olg-duesseldorf.nrw.de (ausbildungJFW[at]olg-duesseldorf[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de
Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (mit den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen)
André Middeldorff Tel. +49 2381 272-4608
Christoph Kißmer, Tel. +49 2381 272-5312
E-Mail: jfw.ausbildung [at] olg-hamm.nrw.de (jfw[dot]ausbildung[at]olg-hamm[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-hamm.nrw.de
Oberlandesgerichtsbezirk Köln (mit den Landgerichtsbezirken Aachen, Bonn und Köln)
Maike Antons, Tel. +49 221 7711-936
E-Mail: ausbildung [at] olg-koeln.nrw.de (ausbildung[at]olg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-koeln.nrw.de
Hier kannst Du Dich für die Berufe Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger, Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter und Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt bewerben. Schnell sein lohnt sich! Die Dienststellen, die keine freien Plätze mehr haben, sind in der Auflistung im Bewerbungsportal nicht mehr aufgeführt.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
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