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Du bist ein Organisationstalent? Hinter jeder Akte siehst Du den Menschen, den Du auf seinem Weg zum Recht begleitest?

Als Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter bist Du als Allroundkraft an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und trägst einen wichtigen Teil dazu bei, dass Recht und Justiz bei uns reibungslos funktionieren.

Als Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter bist Du die Ansprechperson für Menschen, die Hilfe und Orientierung in rechtlichen Verfahren suchen. Von der Erstellung von Verhandlungsprotokollen bis hin zur Gewährung der Akteneinsicht sind Deine Aufgaben vielfältig und helfen Bürgerinnen bzw. Bürgern dabei, dass sie auf ihre Rechtsfragen Antworten erhalten.

Dabei arbeitest Du eng mit anderen Bereichen zusammen und bist im ständigen Austausch mit Richterinnen bzw. Richtern, Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten, Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälten und unseren Rechtspflegerinnen bzw. Rechtspflegern.

Du hast die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Schulabschluss? Dann steht Deiner Ausbildung zur bzw. zum Justizfachangestellten nichts im Weg. Auch Bewerberinnen oder Bewerber mit Hauptschulabschluss haben Chancen auf die Ausbildung – diese verlängert sich dann auf drei Jahre.

Justizfachangestellte durchlaufen eine 2,5-jährige staatlich anerkannte Ausbildung.

Los geht es immer zum 1. August oder 1. September eines Jahres. Dabei lernst Du im Wechsel an Deinem Ausbildungsgericht und an einem Berufskolleg nahe Deines Ausbildungsstandorts. Zusätzlich finden Teile der Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft und den zentralen Insolvenz- und Registergerichten statt. Übrigens: An unseren Ausbildungsstätten wirst Du nicht nur in der Praxis fit gemacht, sondern auch in der Theorie. Unsere Ausbilderinnen bzw. Ausbilder geben Dir das nötige Know-how für angehende Justizfachangestellte an die Hand, so wirst Du bestens auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet.

Nach 12 bis 18 Monaten erwartet Dich eine Zwischenprüfung, in der Du Deinen Lernstand überprüfen kannst. Zum Abschluss absolvierst Du eine schriftliche und eine praktische Prüfung und bist dann fertige Justizfachangestellte bzw. fertiger Justizfachangestellter.

In diesen Gerichten wirst Du zur Justizfachangestellten bzw. zum Justizfachangestellten ausgebildet: 

Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf: 

  • Amtsgericht Duisburg
  • Amtsgericht Düsseldorf
  • Amtsgericht Kleve
  • Amtsgericht Krefeld
  • Amtsgericht Moers
  • Amtsgericht Mönchengladbach
  • Amtsgericht Neuss
  • Amtsgericht Oberhausen (in Jahren mit ungerader Jahreszahl)
  • Amtsgericht Solingen
  • Amtsgericht Wesel (in Jahren mit gerader Jahreszahl)
  • Amtsgericht Wuppertal

Oberlandesgerichtsbezirk Hamm: 

  • Amtsgericht Ahaus
  • Amtsgericht Ahlen
  • Amtsgericht Altena
  • Amtsgericht Arnsberg
  • Amtsgericht Bielefeld
  • Amtsgericht Bocholt
  • Amtsgericht Bochum
  • Amtsgericht Borken
  • Amtsgericht Bottrop
  • Amtsgericht Brakel (alle 2 Jahre)
  • Amtsgericht Castrop-Rauxel
  • Amtsgericht Coesfeld
  • Amtsgericht Detmold
  • Amtsgericht Dortmund
  • Amtsgericht Essen
  • Amtsgericht Gelsenkirchen
  • Amtsgericht Gladbeck
  • Amtsgericht Hagen
  • Amtsgericht Hamm
  • Amtsgericht Hattingen (alle 3 Jahre)
  • Amtsgericht Herford
  • Amtsgericht Höxter (alle 2 Jahre)
  • Amtsgericht Ibbenbüren
  • Amtsgericht Iserlohn
  • Amtsgericht Kamen
  • Amtsgericht Lemgo
  • Amtsgericht Lippstadt
  • Amtsgericht Lüdenscheid
  • Amtsgericht Lüdinghausen (alle 2 Jahre)
  • Amtsgericht Lünen
  • Amtsgericht Marl
  • Amtsgericht Meschede
  • Amtsgericht Minden
  • Amtsgericht Münster
  • Amtsgericht Olpe
  • Amtsgericht Paderborn
  • Amtsgericht Recklinghausen
  • Amtsgericht Rheine
  • Amtsgericht Schwelm
  • Amtsgericht Siegen
  • Amtsgericht Soest
  • Amtsgericht Unna
  • Amtsgericht Warburg (alle 2 Jahre)
  • Amtsgericht Witten

Oberlandesgerichtsbezirk Köln:

  • Amtsgericht Aachen
  • Amtsgericht Bergheim
  • Amtsgericht Bergisch Gladbach
  • Amtsgericht Bonn
  • Amtsgericht Düren
  • Amtsgericht Gummersbach
  • Amtsgericht Köln
  • Amtsgericht Leverkusen
  • Amtsgericht Schleiden
  • Amtsgericht Siegburg

Während Deiner Ausbildung erhältst Du im ersten Jahr eine Vergütung von 1.236,00 Euro brutto, im zweiten Jahr steigert sich diese auf 1.290,00 Euro brutto und im dritten Jahr auf 1.340,00 Euro brutto (Stand 2025). 

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erfolgt die Anstellung im Tarifverhältnis. Je nach Einsatzort und Aufgabenbereich wirst Du in den meisten Fällen in Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingruppiert. 

Weitere Informationen findest Du in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte.  

Deine Ausbildung fördert vielfältige wirtschaftliche, technische, ökologische, organisatorische und soziale Kompetenzen. Das alles sind Stärken, mit denen Du als Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter später eigenständig eine Vielzahl an Aufgaben übernehmen kannst.

Unter anderem:

  • Aufgaben des Gerichts und der Staatsanwaltschaft,
  • Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
  • büroorganisatorische Abläufe und Arbeitsorganisation,
  • Informationsverarbeitung,
  • Kosten- und Entschädigungsrecht und
  • fallbezogene Rechtsanwendung in Zivilverfahren, in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Die Orte, an denen Du für die Justiz.NRW tätig werden kannst, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.

Deine Bewerbung

Für die Ausbildung zur Justizfachangestellten bzw. zum Justizfachangestellten kannst Du Dich ganz einfach über unser Bewerbungsportal bewerben. Schnell sein lohnt sich! Die Dienststellen, die keine freien Plätze mehr haben, sind in der Auflistung im Bewerbungsportal nicht mehr aufgeführt. 

Wenn Du wissen willst, wie es nach Deiner Bewerbung weitergeht, kannst Du Dich hier über unseren Bewerbungsprozess informieren. 

 

Beeinträchtigung / schriftliche Bewerbung:

Solltest Du aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit unserem Online-Bewerbungsverfahren haben, kannst Du Dich auch schriftlich bewerben. Wende Dich in diesem Fall bitte zunächst an die untenstehenden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Vielen Dank! 

Deine Perspektiven

Deine Zukunft ist sicher! Nach Deiner Ausbildung hast Du gute Chancen, nach kurzer Befristung (ca. 1 Jahr) dauerhaft in den Justizdienst übernommen zu werden.

Du willst noch mehr? Weiter lernen und Deine Stärken entwickeln? Dann hast Du die Möglichkeit der Weiterqualifizierung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt oder zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher. 

Noch Fragen?

Wende Dich gerne an die folgenden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner:

Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf
Marion Lenz, Tel. +49 211 4971-457
E-Mail: jfa.ausbildung [at] olg-duesseldorf.nrw.de (jfa[dot]ausbildung[at]olg-duesseldorf[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de

Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Stephanie Kogenschott
Tel. +49 2381 272-4606
E-Mail: ausbildung [at] olg-hamm.nrw.de (ausbildung[at]olg-hamm[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-hamm.nrw.de

Oberlandesgerichtsbezirk Köln
Bettina Löring
Tel. +49 221 7711-829
E-Mail: ausbildung [at] olg-koeln.nrw.de (ausbildung[at]olg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-koeln.nrw.de

BG Berberportal

Das Bewerbungsportal ist geöffnet!

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Hier kannst Du Dich für die Berufe Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger, Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter und Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt und bewerben. Schnell sein lohnt sich! Die Dienststellen, die keine freien Plätze mehr haben, sind in der Auflistung im Bewerbungsportal nicht mehr aufgeführt. 

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Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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