Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher (m/w/d)
Sie sorgen mit Fingerspitzengefühl für Gerechtigkeit.
Sie sorgen mit Fingerspitzengefühl für Gerechtigkeit.
Sie haben ein gutes Fingerspitzengespür für den Umgang mit Menschen und Konflikten und möchten diese Fähigkeit in einem Beruf mit Sinn nutzen?
Dann lassen Sie sich bei der Justiz.NRW zum Gerichtsvollzieher bzw. zur Gerichtsvollzieherin ausbilden! Wir eröffnen Ihnen den Weg in ein vielseitiges Berufsumfeld. So vermitteln Sie beispielsweise zwischen Gläubigerin bzw. Gläubiger und Schuldnerin bzw. Schuldner, finden gemeinsam mit ihnen die beste Lösung oder führen auf Anordnung Zwangsräumungen von Wohnungen durch. Sie tragen also maßgeblich dazu bei, das Zusammenleben in unserem Land friedlicher und gerechter zu gestalten.
Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sorgen Sie dafür, dass es zu einem gerechten Ausgleich zwischen Gläubigerin bzw. Gläubiger und Schuldnerin bzw. Schuldner kommt. Dabei geht es nicht nur um die Interessen der Gläubigerinnen bzw. Gläubiger. Sie haben auch immer den Schutz der Schuldnerin bzw. des Schuldners im Blick.
Zu Ihren Aufgaben gehören das Überbringen der Vollstreckungsbescheide, die Ladungen und die konkreten Vollstreckungen. Dazu sind Sie als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher auch im Außendienst unterwegs und besuchen persönlich die betreffenden Schuldnerinnen bzw. Schuldner.
Bei Zwangsvollstreckungsverfahren sorgen Sie eigenverantwortlich dafür, dass alle damit verbundenen Abläufe möglichst schnell, aber auch fair und gütlich geregelt werden. So können Sie zum Beispiel mit der Schuldnerin bzw. dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbaren.
Falls eine Ratenzahlung beispielsweise nicht vereinbart werden kann, müssen Sie, bspw. Möbel, Autos, Schmuck oder technische Geräte pfänden und diese Gegenstände zum Beispiel durch eine Versteigerung in Geld umwandeln. In Ihren Verantwortungsbereich fallen aber auch Zwangsräumungen von Wohnungen oder das Durchführen behördlich angeordneter Kindesherausgaben.
Darüber hinaus gehört zu Ihren Aufgaben das Ermitteln der Vermögensverhältnisse von Schuldnerinnen bzw. Schuldnern, wenn gerichtlich die Vermögensauskunft gefordert ist. Außerdem überbringen Sie gerichtliche wie außergerichtliche Schriftstücke an beide Konfliktparteien.
Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher organisieren Sie Ihren Bürobetrieb grundsätzlich eigenständig und auf eigene Rechnung, mit eigenen Bürokräften und Büroräumen außerhalb des Amtsgerichts – oft auch in Bürogemeinschaften. Bürgerinnen und Bürger können Sie entweder direkt oder über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle eines Amtsgerichts beauftragen.
Sie möchten mit Menschen arbeiten, sind kommunikativ, können sich gut organisieren und mit Zahlen umgehen? Sie sind außerdem empathisch, trauen sich aber auch zu, beherzt durchzugreifen, wenn es nötig ist?
Dann haben Sie schon beste Voraussetzungen für eine Bewerbung für die Zusatzausbildung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher bei der Justiz.NRW.
Sie sind bereits Beamtin bzw. Beamter bei der Justiz.NRW?
Dann sollten Sie die folgenden Voraussetzungen mitbringen:
Sie sind Beamtin bzw. Beamter des Landes mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 1.2 (nichttechnischer Dienst)?
Dann sollten Sie die folgenden Voraussetzungen mitbringen:
Zusätzlich müssen Sie vor dem Start Ihrer Ausbildung noch einen sechsmonatigen Eignungslehrgang absolvieren. Beginn ist der 1. Januar des Einstellungsjahres. Der Lehrgang besteht aus einem dreimonatigen fachtheoretischen Teil und aus fachpraktischen Ausbildungszeiten.
Sie sind Quereinsteigerin bzw. Quereinsteiger?
Dann sollten Sie die folgenden Voraussetzungen mitbringen:
Zusätzlich müssen Sie vor dem Start Ihrer Ausbildung noch einen 6-monatigen Eignungslehrgang absolvieren. Beginn ist der 1. Januar des Einstellungsjahres. Der Lehrgang besteht aus einem dreimonatigen fachtheoretischen Teil und fachpraktischen Ausbildungszeiten.
Falls Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Beschäftigte und Beamtinnen bzw. Beamte der Justiz.NRW und Beamtinnen bzw. Beamte des Landes führen während der Einführungszeit ihre bisherige Amts- oder Dienstbezeichnung und behalten ihre Besoldung beziehungsweise Bezüge.
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
Gerichtsvollzieheranwärterinnen bzw. Gerichtsvollzieheranwärter erhalten eine Unterhaltsbeihilfe, die sich aus einem monatlichen Grundbetrag und einem Familienzuschlag zusammensetzt. Der monatliche Grundbetrag beträgt 2.382,32 Euro. Der Familienzuschlag wird in entsprechender Anwendung des nordrhein-westfälischen Landesbesoldungsrechts gewährt.
Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.
Als Gerichtsvollzieheranwärterin bzw. -anwärter durchlaufen Sie eine 20-monatige Einführungszeit. Dabei erhalten Sie eine praktische Ausbildung von insgesamt 11 Monaten sowie 3 theoretische Lehrgänge von 2, 4 und 3 Monaten. Die Lehrgänge finden im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen, Nebenstelle Monschau, statt. Die Ausbildung beginnt am 1. Juli des Zulassungsjahres und endet mit der Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst. Die Prüfungen werden durch die Prüfungsausschüsse bei den jeweiligen Oberlandesgerichten abgenommen.
Außerdem vermitteln wir Ihnen Grundkenntnisse in folgenden Bereichen:
Nach erfolgreichem Bestehen der Gerichtsvollzieherprüfung und bei entsprechender Eignung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe mit 3-jähriger Probezeit und die Ernennung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher. Bei entsprechender Bewährung folgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Die Ausbildungsgänge für den Gerichtsvollzieherdienst werden regelmäßig im Frühjahr eines Jahres, in der Regel zum März/April, u. a. im Justizportal ausgeschrieben. Bewerbungen sind über das dann geöffnete Bewerbungsportal an die Präsidentin/den Präsidenten des Oberlandesgerichts des Bezirks zu richten, in deren/dessen Bezirk die Ausbildung und der spätere Einsatz erfolgen sollen.
Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte die folgenden Unterlagen bei:
Die rechtlichen Grundlagen zu der Einstellung von externen Bewerberinnen bzw. Bewerbern finden Sie in der APO GVöRA NRW. Diese gilt in Ergänzung zu der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Gerichtsvollzieherinnen bzw. Gerichtsvollzieher des Landes Nordrhein-Westfalen (Gerichtsvollzieherausbildungsordnung - GVAO) die unter diesem Link abrufbar ist.
Beeinträchtigung / schriftliche Bewerbung:
Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit unserem Online-Bewerbungsverfahren haben, können Sie sich auch schriftlich bewerben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte zunächst an die untenstehenden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Vielen Dank.
Wenn Sie weitere Fragen haben, zum Beispiel zu Einstellungsvoraussetzungen, erforderlichen Bewerbungsunterlagen und zum Ablauf des Auswahlverfahrens, wenden Sie sich gerne an die unten genannten Ansprechpartnerinnen.
Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf
Steffen Rocker
Tel. +49 211 4971-396
E-Mail: ausbildung [at] olg-duesseldorf.nrw.de (ausbildung[at]olg-duesseldorf[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de
Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Deborah Nowak, Tel. +49 2381 272-5319
Silvia Hillebrand, Tel. +49 2381 272-4603
E-Mail: ausbildung [at] olg-hamm.nrw.de (ausbildung[at]olg-hamm[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-hamm.nrw.de
Oberlandesgerichtsbezirk Köln
Margit Buslei, Tel. +49 221 7711-219
E-Mail: ausbildung [at] olg-koeln.nrw.de (ausbildung[at]olg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-koeln.nrw.de
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
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