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Du siehst eine Justizvollzugsanstalt als Ort des Zusammenlebens von Menschen und willst diesen Ort mit Fachwissen und Menschlichkeit gestalten?

Dann entscheide Dich für ein Duales Studium als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt bei der Justiz NRW. Lerne alles, um eigenverantwortlich und selbständig in einer leitenden Funktion zu arbeiten. So hilfst du mit, die Zukunft der inhaftierten Menschen auf ihrem Weg in ein Leben ohne Straftaten zu gestalten.

Als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt sorgst Du dafür, dass das Miteinander hinter den Gefängnismauern funktioniert. Deine Aufgaben sind vielseitig. Du übernimmst als direkte Führungskraft organisatorische Tätigkeiten in der Verwaltung und bist Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner sowohl für das Personal als auch die Gefangenen. Und bei besonderer Qualifikation kannst Du sogar die Leitung einer Justizvollzugsanstalt übernehmen.

Deine möglichen Arbeitsbereiche sind:

  • Sicherheits- und Ordnungsdienst
    In diesem Bereich bist Du dafür zuständig, dass das Leben in der Justizvollzugsanstalt in geordneten Bahnen verläuft und der Vollzug nach innen und außen gesichert ist. In Abstimmung mit der Anstaltsleitung triffst Du die hierfür erforderlichen Maßnahmen und organisierst deren Umsetzung. Zudem wirkst Du bei vollzugsöffnenden Maßnahmen wie beispielswiese dem Langzeitausgang, der Außenbeschäftigung oder bei Disziplinarmaßnahmen mit.
     
  • Vollzugsabteilung
    Als Vollzugsabteilungsleiterin bzw. Vollzugsabteilungsleiter bist Du für die Vollzugsgestaltung innerhalb Deiner Abteilung verantwortlich und triffst alle erforderlichen Entscheidungen, sofern nicht die Anstaltsleitung zuständig ist. Das heißt, Du entscheidest über die Maßnahmen zur Behandlung der Gefangenen unter Beteiligung der verschiedenen Fachdienste wie dem Sozialdienst oder dem Psychologischen Dienst und dem Allgemeinem Vollzugsdienst.
     
  • Arbeitsverwaltung
    Hier bist Du für alles verantwortlich, was mit der Beschäftigung der Gefangenen in den Bereichen Arbeit, Berufliche Bildung, Arbeitstherapie und sonstiger berufsorientierter Beschäftigung zusammenhängt. Dabei kümmerst Du Dich um die Einrichtung der erforderlichen Betriebe wie zum Beispiel der Schreinerei, der Schlosserei, der Druckerei oder der Bäckerei und sorgst Dich um die Beschaffung von Aufträgen bzw. Arbeiten einschließlich der Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen.
     
  • Haushaltsabteilung
    Als Leiterin bzw. Leiter dieser Abteilung bist Du unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Führung der Anstalt sowie die wirtschaftliche Versorgung der Gefangenen wie z. B. deren Verpflegung verantwortlich. Kernelemente Deiner Arbeit sind die Haushaltsaufstellung, die Budgetverteilung und die Budgetüberwachung. Das heißt auch, dass Du für die Prüfung und Organisation von Beschaffungen zuständig bist.
     
  • Bauverwaltung
    Als Leiterin bzw. Leiter der Bauverwaltung sorgst Du für die bauliche Instandhaltung der Justizvollzugseinrichtungen und bist an der Planung und Ausführung aller Neu-, Um- und Erweiterungsbauten beteiligt. Dein Job ist es dabei vor allem, die zuständigen Bau- und Justizdienststellen untereinander zu koordinieren und für eine gute Kommunikation zu sorgen.
     
  • Personalabteilung
    In diesem Bereich bist Du für die Personalangelegenheiten aller Bediensteten der Justizvollzugsanstalt von der Einstellung bis zum Ruhestand zuständig. Dabei bist Du auch verantwortlich für die Nachwuchsgewinnung, die Ausbildung, die Gesundheitsfürsorge und für die Fortbildungsangelegenheiten.
     
  • Verwaltungsleitung
    Die Organisation der gesamten Verwaltung und der reibungslose Geschäftsablauf in der Anstalt sind Deine Aufgaben als Leiterin bzw. Leiter in diesem Bereich. Du sorgst dafür, dass alle Verwaltungsaufgaben ordnungsgemäß erledigt werden, unterstützt die Behördenleitung in Fragen der Organisationsentwicklung und leitest die Personalabteilung.

 

Folgende Voraussetzungen solltest Du erfüllen:

  • Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife (theoretischer und praktischer Teil) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand mit einem Notendurchschnitt im letzten Schulzeugnis von mindestens „befriedigend“ (3,4),
  • zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 39 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch mit Behinderung (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 42 Jahre,
  • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
  • charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn sowie
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.

Dein Studium als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt beginnt regelmäßig zum 1. August eines Jahres und dauert drei Jahre. Dabei durchläufst Du in abwechselnden Blöcken die fachwissenschaftliche Ausbildung an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel (insgesamt 18 Monate) und die fachpraktische Ausbildung in zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 18 Monate).

Nach der bestandenen Staatsprüfung zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) hast Du die Laufbahnbefähigung für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt erworben.

Während des Studiums und beim Einsatz in den Justizvollzugsanstalten erwirbst Du theoretisches und praktisches Wissen in diesen Bereichen:

  • Vollzugsrecht (Strafvollzug, Vollzug der Untersuchungshaft, Jugendstrafvollzug),
  • Vollzugsverwaltung (z. B. Strafvollstreckungsrecht, Arbeit und berufliche Bildung der Gefangenen, wirtschaftliche Versorgung),
  • Kriminologie,
  • Haushaltsrecht,
  • Beamten- und Tarifrecht sowie
  • Betriebswirtschaftslehre.

Außerdem lernst Du die Grundlagen folgender Wissensgebiete kennen:

  • Psychologie,
  • Strafrecht,
  • Zivilrecht,
  • Staats- und Verwaltungsrecht,
  • Gerichtsverfassungsrecht sowie
  • Sozialrecht.

Der dreijährige Vorbereitungsdienst besteht aus einem Studium von 18 Monaten an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW in Bad Münstereifel und fachpraktischen Studienzeiten von ebenfalls 18 Monaten in Justizvollzugsanstalten.

Er gliedert sich wie folgt:

01. August bis 31. August (1 Monat):
Praktische Einführung
in einer Justizvollzugsanstalt

01. September bis 30. April (8 Monate):
Fachwissenschaftliches Studium I
Lehrveranstaltungen im Zivilrecht und Handelsrecht, im Strafrecht und Vollstreckungsrecht, in der Betriebswirtschaftslehre, Personalverwaltung (Beamten- und Tarifrecht) und Vollzugsverwaltung (z. B. Arbeitsverwaltung, Vollstreckung) sowie in Psychologie

01. Mai bis 31. Dezember (8 Monate):
Fachpraktische Ausbildung I
in einer Justizvollzugsanstalt

01. Januar bis 31. Juli (7 Monate):
Fachwissenschaftliches Studium II
vertiefende Lehrveranstaltungen u. a. in der Betriebswirtschaftslehre, in der Personalverwaltung und Vollzugsverwaltung (z. B. Sozialgesetzbuch, Vollstreckung), im Vollstreckungsrecht, in der Kommunikation und Kriminologie

01. August bis 30. April (9 Monate):
Fachpraktische Ausbildung II
in einer Justizvollzugsanstalt

01. Mai bis 31. Juli (3 Monate):
Fachwissenschaftliches Studium III
Wiederholung und Vertiefung aller Fächer; Anfertigung der Prüfungsklausuren in der zweiten Julihälfte (mündliche Prüfung im Oktober)

Das Studium erfolgt in Studiengruppen mit in der Regel 20 bis 25 Studierenden. Es lehren die Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Lehrbeauftragten der Fachhochschule für Rechtspflege.

Das Studium schließt mit einer Staatsprüfung in Form der Laufbahnprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen ab. Sie besteht aus sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung.

Nach bestandener Prüfung verleiht die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen den akademischen Grad „Diplomverwaltungswirtin (FH)“ oder „Diplomverwaltungswirt (FH)“. Mit bestandener Prüfung endet auch das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe besteht nicht.

Bereits während Deines Studiums erhältst Du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz  - LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO  NRW (zzgl. gestaffelter Vollzugszulage sowie Familienzuschlag). Außerdem kannst Du Dich noch über einen monatlichen Sonderzuschlag in Höhe von 30% freuen. 

Nach Beendigung Deines Studiums wirst Du als Beamtin oder Beamter auf Probe entsprechend der Besoldungsgruppe A 9 LBesO A NRW (zzgl. der o. g. Zuschläge sowie einer Strukturzulage) bezahlt.

Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen Dir unterschiedliche Funktionen und eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW offen.

Weitere Informationen zur Besoldung findest Du in den Besoldungstabellen NRW für Beamtinnen und Beamte.

Die Orte, an denen Du für die Justiz.NRW tätig werden kannst, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.

Fakten-Check

Lupe

Das Wichtigste zum Dualen Studium im Überblick.

#Fakt1

Los geht´s

Rakete

Studienstart ist immer der 1. August.

#Fakt2

Wissen im Doppelpack

Urkunde

In nur 3 Jahren Theorie UND Praxis lernen.

 #Fakt3

Lohnt sich!

Geld

Eigenes Einkommen von Anfang an.

Deine Perspektiven

Dein Duales Studium erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf, das heißt, Du verdienst von Anfang an Dein eigenes Geld. Dieses Beamtenverhältnis endet nach der bestandenen Prüfung mit dem akademischen Grad „Diplom-Verwaltungswirtin“ / „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und nach einer dreijährigen Probezeit die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sehr wahrscheinlich. Und Deine Zukunft ist gesichert!

Besondere Spitzenkräfte können nach langjähriger Erfahrung in bestimmten Funktionen in die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen aufsteigen.

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Unser Bewerbungsportal ist vom 1. Juni bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres für Dich geöffnet! Bewerben kannst Du Dich dann immer für den Studienstart im Folgejahr.

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Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de (beratungsstelle[at]jvs[dot]nrw[dot]de)

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Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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