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Für Dich sind Digitalisierung und IT-Technik erst dann richtig gut, wenn sie gut sind für die Menschen?

Dann mach das Duale Studium als Verwaltungsinformatikerin bzw. Verwaltungsinformatiker bei der Justiz.NRW. Hier lernst Du, IT-Infrastruktur zu entwickeln und zu implementieren, die uns hilft, besser für die Bürgerinnen und Bürger in NRW da zu sein.

Als Verwaltungsinformatikerin (B. Sc.) bzw. Verwaltungsinformatiker (B. Sc.) arbeitest Du hauptsächlich in der IT-Verwaltung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Oder Du wirst beim zentralen IT-Dienstleister der Justiz.NRW eingesetzt. Unsere Standorte sind zum Beispiel Köln, Düsseldorf, Hamm und Münster. Dein Arbeitsplatz kann aber auch in anderen Behörden des Landes NRW sein.

Dort unterstützt Du Dein Team beim Planen und Umsetzen von IT-Projekten und berücksichtigst dabei die speziellen Anforderungen einer bürgernahen Verwaltung. Zu Deinen Aufgaben gehören zum Beispiel Software-Entwicklung, Administration von Programmen und IT-Infrastruktur, Anforderungs- oder Lizenzmanagement, Einkauf von Hard- und Software oder IT-Sicherheit.

Bei all dem hilft Dir Dein Duales Studium. Es vermittelt Dir theoretisch und praktisch umfangreiche Kompetenzen in der Informationstechnologie. Und zusätzlich erwirbst Du Fachwissen in Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften. So kannst Du digitale Verwaltungsprozesse technisch einfach und gleichzeitig verwaltungsrechtlich korrekt umsetzen.

Du hast Abitur, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand? Du denkst gerne mathematisch-analytisch? Du bist gut organisiert und hast Interesse an öffentlich-rechtlichen Fragestellungen? Du hast Lust, die Digitalisierung der Justiz.NRW zu begleiten und für die Menschen in diesem Land umzusetzen? Dann hast Du beste Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Dualen Studium Verwaltungsinformatikerin (B. Sc.) bzw. Verwaltungsinformatiker (B. Sc.).

Weitere allgemeine Bedingungen sind:

  • Du bist Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder hast die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Du trittst ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
  • Du bist dienstfähig aus amtsärztlicher Sicht.

Du studierst an der Hochschule Rhein-Waal auf dem Campus Kamp-Lintfort. Dort lernst Du in insgesamt 5 Semestern das theoretische Fachwissen. In den spannenden fachpraktischen Ausbildungseinheiten kannst Du dieses Wissen direkt anwenden (drei Semester). Dabei ist Dein Einsatzort möglichst wohnortnah. Im achten Semester schreibst Du Deine Bachelorarbeit.

Während des Dualen Studiums bist Du Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf und wirst entsprechend des Landesbesoldungsgesetzes NRW bezahlt.

Konkret bekommst Du ein Monatsgehalt von 1.405,68 Euro (Stand: Dezember 2022). Dazu kommen ggf. noch vermögenswirksame Leistungen sowie Familienzuschläge.

Die Orte, an denen Du für die Justiz.NRW tätig werden kannst, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.

Fakten-Check

Lupe

Das Wichtigste zum Dualen Studium im Überblick.

#Fakt1

Los geht´s

Rakete

Studienstart ist immer der 1. September.

#Fakt2

Wissen im Doppelpack

Urkunde

In nur 4 Jahren Theorie UND Praxis lernen.

#Fakt3

Lohnt sich!

Geld

Eigenes Einkommen von Anfang an.

Das lernst Du

Während des Studiums und Deines fachpraktischen Einsatzes erwirbst Du theoretisches und praktisches Wissen in den Bereichen Informatik und Verwaltung und kannst es in Projekten unmittelbar anwenden.
Diese umfassen zum Beispiel:

  • Softwareanpassung und -entwicklung,
  • E-Government,
  • IT-Sicherheit und -Administration,
  • Datenschutz/-sicherheit,
  • Grundzüge im öffentlichen Recht und Arbeitsrecht sowie
  • Betriebswirtschaftslehre.

Deine Perspektiven

Du startest während des Dualen Studiums als Beamtin bzw. Beamte auf Widerruf. Dieses Beamtenverhältnis endet nach der bestandenen Abschlussprüfung.

Bei guten Leistungen ist nach dem Dualen Studium jedoch die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe sehr wahrscheinlich. Dabei wirst Du entsprechend dem Landesbesoldungsgesetz NRW nach der Besoldungsgruppe A 10 bezahlt. Du bekommst monatlich 3.187,15 Euro (Stand: Dezember 2022) und eventuell zusätzlich vermögenswirksame Leistungen sowie Familienzuschläge.

Nach einer dreijährigen Probezeit ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit möglich. Danach kannst Du mit guten Leistungen, kontinuierlicher Entwicklung und zunehmender Verantwortung auch Deine Besoldung weiter steigern. Deine Zukunft ist gesichert!

Mehr Information zu den Besoldungsgruppen findest Du in der Landesbesoldungstabelle.

Übrigens:

Als Verwaltungsinformatikerin (B. Sc.) bzw. Verwaltungsinformatiker (B. Sc.) musst Du nicht in die gesetzlichen Sozialversicherungen einzahlen. Stattdessen genießt Du die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung, zum Beispiel Pension statt Rente und private Krankenversicherung statt gesetzlicher Krankenkasse.  

Und noch etwas:

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, wie Teilzeitbeschäftigung oder Homeoffice. So kannst Du Arbeit und Privatleben in Balance bringen.

Deine Bewerbung

Das Duale Studium Verwaltungsinformatikerin (B. Sc.) bzw. Verwaltungsinformatiker (B. Sc.) startet immer am 1. September. Bewerbungsschluss ist im Frühling jeden Jahres.
Bewerben kannst Du Dich ganz einfach online: www.bewerbung-nrw.de

Wenn Du wissen willst, wie es nach Deiner Bewerbung weitergeht, kannst Du Dich hier über unseren Bewerbungsprozess informieren. 

Noch Fragen?

Wenn Du weitere Fragen hast, zum Beispiel zu Einstellungsvoraussetzungen, erforderlichen Bewerbungsunterlagen und zum Ablauf des Auswahlverfahrens, wende Dich gerne an:

Tom Luka Mines
Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Tel. +49 221 7711-308
E-Mail: TomLuka.Mines [at] olg-koeln.nrw.de (gd[dot]ausbildung[at]olg-koeln[dot]nrw[dot]de)

Aktuelle Stellenangebote

Derzeit sind keine passenden Stellen vorhanden. 

Zum Stellenmarkt… Dein Weg in die Justiz.NRW

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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