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Beamtinnen und Beamte im Werkdienst (WD) leiten Betriebe der Arbeitsverwaltung in Justizvollzugsanstalten, in denen sie Gefangene zur Arbeit anleiten und sie in verschiedenen handwerklichen Berufen ausbilden. Daneben übernehmen sie bei Bedarf Reparatur- und Wartungsarbeiten an Arbeitsgeräten, Maschinen und auch technischen Anlagen der Anstalt.

In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgst Du dafür, dass gefangene Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben, indem sie durch Arbeit gefördert und gefordert werden.

Neben der Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben innerhalb der Justizvollzugsanstalten leiten Beamtinnen und Beamte im Werkdienst die Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen. Sie arbeiten in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.

Die Gefangenen erhalten eine arbeitsmarktorientierte Aus- und Weiterbildung in den Arbeits- und Ausbildungsbetrieben, z. B. Schreinerei, Schlosserei, Druckerei oder Bäckerei. So erwerben sie neue Fähig- und Fertigkeiten, erhalten ihre Arbeitsfähigkeit und entwickeln ein Bewusstsein für regelmäßige Arbeit.

Mit ihrer Betreuung, Behandlung, Versorgung und Beaufsichtigung sorgen die Beamtinnen und Beamte im Werkdienst dafür, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geschützt wird.

Der WD (Werkdienst) gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Werkdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • bestandene Meisterprüfung der geforderten Fachrichtung oder bestandene Abschlussprüfung als staatlich geprüfte/r Techniker/in mit berufs- und arbeitspädagogischer Eignung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung
  • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Die Einstellung in den Werkdienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Es wird im Arbeitsvertrag (nach Tarifvertrag der Länder TV-L) in einer sogenannten Nebenabrede vereinbart, sich innerhalb von drei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernehmen zu lassen.

Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Beginn der Laufbahnausbildung hängen ab von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und vorhandener Tarifbeschäftigter zum 1. Juli eines der kommenden Jahre. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber sehr wahrscheinlich.

Du hast die Möglichkeit – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – durch unterschiedliche Beförderungsämter bis in die Besoldungsgruppe A 11 aufzusteigen. Dies entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von bis zu 5.086,00 € (Stand Mai 2025). Zu Deinem Monatsgehalt kommen ggf. noch vermögenswirksame Leistungen sowie (Familien-)Zuschläge. So kann sich Dein Gehalt zusätzlich um mehrere hundert Euro erhöhen.

Deine Zukunft ist gesichert! 

Hinweis: Die Gehaltsangaben sind ohne Gewähr und stellen eine rechtsunverbindliche Orientierungshilfe dar. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus den Angaben nicht ableiten. 

Während der Ausbildung:
Während der Ausbildung erhältst Du ein monatliches Bruttogehalt von ca. 2.549,00 € brutto (Stand Mai 2025), i. d. R. zuzüglich einer allgemeinen Stellenzulage von bis zu 133,75 € und eines Dienstkleidungszuschusses von zzt. 35,00 €. Dies entspricht den Anwärterbezügen nach dem Landesbesoldungsgesetz und einem aktuell gewährten monatlichen Sonderzuschlag in Höhe von 70 %. 

Nach der Ausbildung: 
Als Beamtin bzw. Beamter im Werkdienst hängt Dein Gehalt von der Berufsqualifikation und dem individuellen Tätigkeitsschwerpunkt ab. In der Regel erhältst Du ein monatliches Einstiegsgehalt von mindestens ca. 3.111,00€ brutto je nach beruflicher Vorerfahrung (Besoldungsgruppe A 7; Stand Mai 2025). 

Übrigens: Als Beamtin bzw. Beamter profitierst von geringeren Abgaben!

Zu Deinem Monatsgehalt kommen ggf. noch vermögenswirksame Leistungen* sowie (Familien-)Zuschläge**. So kann sich Dein Gehalt zusätzlich um mehrere hundert Euro erhöhen. Konkrete Fallbeispiele dazu findest Du hier.

Mehr Informationen zu den Besoldungsgruppen findest Du in der Landesbesoldungstabelle

Hinweis: Die Gehaltsangaben sind ohne Gewähr und stellen eine rechtsunverbindliche Orientierungshilfe dar. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus den Angaben nicht ableiten. 

*Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zuschüsse vom Arbeitgeber, die Du in einer Anlageform Deiner Wahl (z.B. Bausparvertrag oder Fondssparplan) ansparen kannst.

** Der Familienzuschlag wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Seine Höhe richtet sich überwiegend nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder

Die Ausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres.

Beamtinnen und Beamte im Werkdienst absolvieren eine zweijährige Laufbahnausbildung im dualen System. Sie erhalten in wechselnden Blöcken die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal (insgesamt neun Monate) und die praktische Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate).

Während der Grundausbildung lernen die Auszubildenden u. a.:

  • organisatorische Zusammenhänge einer Justizvollzugsanstalt
  • Betreuung und Behandlung der Gefangenen
  • Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen
  • Deeskalation und Gewaltschutz

In der Fachausbildung werden folgende Fachthemen unterrichtet:

  • Werte von Gemeinschaften
  • Aufgaben des Werkdienstes
  • Ausbildung und Arbeitstherapie im Werkdienst
  • Betriebsführung
  • Sicherheit und Ordnung im Werkbereich
  • Gewaltschutz
  • Kommunikation im Werkbereich
  • Dienstleistung und Ethik
  • Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz

In der praktischen Ausbildung lernen die Auszubildenden verschiedene Vollzugsformen kennen, z. B. Untersuchungshaftvollzug, geschlossener Erwachsenenvollzug, offener Vollzug, Jugendvollzug oder Jugendarrestvollzug.

Die Orte, an denen Du für die Justiz.NRW tätig werden kannst, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte im Justizvollzug.

Auf dem schwarz-weiß Bild ist eine Frau in Vollzugsdienstkleidung abgebildet, die in die Kamera schaut.

Lea, angehende Oberwerkmeisterin JVA Düsseldorf

Als Graveurmeisterin hätte ich nie gedacht, im Gefängnis zu arbeiten – aber die Arbeit in der JVA hat mich positiv überrascht. Hier bei uns in der Arbeitstherapie geht es nicht um Stückzahlen, sondern darum, Menschen zu fördern, ihnen Struktur zu geben und gemeinsam kleine Erfolge zu erleben. Jeder Tag ist anders, herausfordernd und erfüllend. Besonders schätze ich das starke Teamgefühl und die geregelten Arbeitszeiten. Wer handwerklich qualifiziert ist und sich eine Tätigkeit für die Gemeinschaft vorstellen kann, sollte sich unbedingt informieren – hinter den Mauern ist es längst nicht so düster, wie man denkt

Am meisten freue ich mich darauf, dass die Ausbildung jetzt richtig startet. Der Austausch mit Anwärterinnen und Anwärtern aus anderen Anstalten bringt viele neue Eindrücke – und ich lerne weitere Anstalten kennen. An der Vollzugsschule ergänzt die theoretische Ausbildung die tägliche Praxis und sorgt so für frischen Wind.

Wie können Sie sich bewerben?

Einstellungen in den Werkdienst erfolgen bedarfsabhängig. Initiativbewerbungen sind jederzeit erwünscht bei allen Justizvollzugsanstalten, die gerne auch vorab individuelle Information und Beratung geben. Freie Stellen werden auch im Stellenmarkt veröffentlicht.

Wenn Sie wissen wollen, wie es nach Ihrer Bewerbung weitergeht, können Sie sich hier über unseren Bewerbungsprozess informieren. 

Wer bereits im Justizdienst arbeitet, reicht die Bewerbung auf dem Dienstweg ein. Soweit die erforderlichen Unterlagen in den Personalakten enthalten sind, kann darauf Bezug genommen werden.

Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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