Beamtin bzw. Beamter des Verwaltungsdienstes 1.2 (m/w/d)
Du bist Teamplayer in einer vielseitigen Verwaltung.
Du bist Teamplayer in einer vielseitigen Verwaltung.
Beamtinnen und Beamte des Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (VD 1.2) sind im Bereich der Verwaltungen bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und zuständig für die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen.
Du kümmerst Dich um Verwaltungsarbeiten in den einzelnen Dienststellen – Personalgeschäftsstelle, Vollzugsgeschäftsstelle, Arbeitsverwaltung, Haushaltsabteilung und Zahlstelle – und triffst innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs eigenverantwortliche Entscheidungen. Dir kann auch die Leitung einzelner Dienststellen übertragen werden.
Gemeinsam mit Deinen Führungskräften und Kolleginnen und Kollegen sorgst Du dafür, dass das Zusammenleben und -arbeiten hinter den Gefängnismauern funktioniert. Du bist teamfähig, zuverlässig und engagiert und hast ein hohes Verständnis für die Situation inhaftierter Menschen. Du hast großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen.
Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Einstieg in den Verwaltungsdienst 1.2 erfolgt regelmäßig zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgesehen sind. Die zweijährige Laufbahnausbildung wird sodann im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert. Die Laufbahnausbildung beginnt zum 1. Juli jedes Jahres. Der eigene Ausbildungsstart ist abhängig von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze. Mit bestandener Laufbahnprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Bei entsprechenden Leistungen erfolgt regelmäßig die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
Du hast die Möglichkeit – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – durch unterschiedliche Beförderungsämter bis in die Besoldungsgruppe A 9 aufzusteigen. Dies entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von bis zu ca. 4.155,00 € (Stand Mai 2025). Zu Deinem Monatsgehalt kommen ggf. noch vermögenswirksame Leistungen sowie (Familien-)Zuschläge. So kann sich Dein Gehalt zusätzlich um mehrere hundert Euro erhöhen.
Deine Zukunft ist gesichert!
Hinweis: Die Gehaltsangaben sind ohne Gewähr und stellen eine rechtsunverbindliche Orientierungshilfe dar. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus den Angaben nicht ableiten.
Während der Ausbildung:
Während Deiner Ausbildung erhältst Du ein Bruttogehalt von ca. 1500,00 € zuzüglich eines aktuell gewährten monatlichen Sonderzuschlags i, H. von 50 % (Stand Mai 2025). Somit beläuft sich Dein monatliches Bruttogehalt auf 2.250,00 €.
Nach der Ausbildung:
Als Beamtin bzw. Beamter des Verwaltungsdienstes erhältst Du ein monatliches Einstiegsgehalt von mindestens ca. 3.026,00 € brutto (Besoldungsgruppe A 6; Stand Mai 2025). Zu Deinem Monatsgehalt kommen ggf. noch vermögenswirksame Leistungen* sowie (Familien-)Zuschläge**. So kann sich Dein Gehalt zusätzlich um mehrere hundert Euro erhöhen.
Mehr Informationen zu den Besoldungsgruppen findest Du in der Landesbesoldungstabelle.
Übrigens: Als Beamtin bzw. Beamter profitierst von geringeren Abgaben!
Hinweis: Die Gehaltsangaben sind ohne Gewähr und stellen eine rechtsunverbindliche Orientierungshilfe dar. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus den Angaben nicht ableiten.
*Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zuschüsse vom Arbeitgeber, die Du in einer Anlageform Deiner Wahl (z.B. Bausparvertrag oder Fondssparplan) ansparen kannst.
** Der Familienzuschlag wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Seine Höhe richtet sich überwiegend nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder.
Die Ausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres. Beamtinnen und Beamte des Verwaltungsdienstes 1.2 im Justizvollzug absolvieren eine zweijährige duale Laufbahnausbildung. Sie erhalten in wechselnden Blöcken die fachtheoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen in Wuppertal (insgesamt neun Monate) und die fachpraktische Ausbildung an zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate).
Die Anwärterinnen und Anwärter lernen in der praktischen Ausbildung die verschiedenen Vollzugsformen und -arten in ihren Grundzügen kennen. Inhalte der schulischen Fachausbildung sind u. a.:
Die Orte, an denen Du für die Justiz.NRW tätig werden kannst, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte im Justizvollzug.
Francesco, angehender Beamter im Verwaltungsdienst
Ich bin früher Einzelhandelskaufmann gewesen. Durch eine Stellenanzeige habe ich die Ausbildung im Justizvollzug entdeckt und mich dafür entschieden.
Die zweijährige Ausbildung ist spannend und unterteilt in Praxis – und Theorieeinheiten. Der praktische Teil bietet Einblicke in alle Abteilungen der Verwaltung. Mir gefällt die Arbeit in der Vollzugsgeschäftsstelle besonders, da ich dort u. a. auch einen direkten Kontakt zu Gefangenen habe. Zusätzlich gibt es praxisbegleitenden Unterricht in verschiedenen Justizvollzugsanstalten, was die Ausbildung noch praxisbezogener macht.
Die Ausbildung findet an der JVS NRW in Wuppertal statt, mit modernen Unterkünften und gutem Essen. Der Unterricht beginnt um 7:30 Uhr und endet gegen 12:40 Uhr. Nachmittags kann man lernen oder sich austauschen.
Der praktische Teil umfasst alle Abteilungen der Verwaltung. Die Ausbildung ist fordernd, aber offen für alle, die Interesse an Verwaltung haben. Ich empfehle sie jedem, der keine Scheu vor Papierkram hat und ein besonderes Umfeld sucht.
Einstellungen im VD 1.2 erfolgen bedarfsabhängig. Initiativbewerbungen sind jederzeit erwünscht bei allen Justizvollzugsanstalten, die gerne auch vorab individuelle Information und Beratung geben. Freie Stellen werden auch im Stellenmarkt veröffentlicht.
Wenn Du wissen willst, wie es nach Ihrer Bewerbung weitergeht, kannst Du dich hier über unseren Bewerbungsprozess informieren.
Wer bereits im Justizdienst arbeitet, reicht die Bewerbung auf dem Dienstweg ein. Soweit die erforderlichen Unterlagen in den Personalakten enthalten sind, kann darauf Bezug genommen werden.
Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Wenn Du Fragen zum Berufsbild oder Deiner Bewerbung hast, helfen Dir die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
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