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Beamtinnen und Beamte des Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (VD 1.2) sind im Bereich der Verwaltungen bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und zuständig für die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen.

Sie kümmern sich um Verwaltungsarbeiten in den einzelnen Dienststellen – Personalgeschäftsstelle, Vollzugsgeschäftsstelle, Arbeitsverwaltung, Haushaltsabteilung und Zahlstelle – und treffen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs eigenverantwortliche Entscheidungen. Ihnen kann auch die Leitung einzelner Dienststellen übertragen werden.

Gemeinsam mit ihren Führungskräften und Kolleginnen und Kollegen sorgen sie dafür, dass das Zusammenleben und -arbeiten hinter den Gefängnismauern funktioniert. Sie sind teamfähig, zuverlässig und engagiert und haben ein hohes Verständnis für die Situation inhaftierter Menschen. Sie haben großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen.

Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss (bei Hauptschulabschluss zusätzlich erforderlich: abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis)
  • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn; von schwerbehinderten Menschen wird nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Die Einstellung in den VD 1.2 erfolgt in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind.

Der Beginn der Laufbahnausbildung hängt ab von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und vorhandener Tarifbeschäftigter zum 1. Juli eines der kommenden Jahre. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber sehr wahrscheinlich.

Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen unterschiedliche Funktionen offen (Bandbreite der Besoldung: Besoldungsgruppe A 6 bis A 9 mit Amtszulage nach Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW).

Beamtinnen und Beamte auf Widerruf erhalten Anwärterbezüge nach Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge, wie z. B. Familienzuschlag, Struktur- / Stellenzulagen). Beamtinnen und Beamte auf Probe erhalten eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 6 (zzgl. etwaiger Zuschläge).

Mehr Information zu den Besoldungsgruppen finden Sie in der Landesbesoldungstabelle.

Die Ausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres. Beamtinnen und Beamte des Verwaltungsdienstes 1.2 im Justizvollzug absolvieren eine zweijährige duale Laufbahnausbildung. Sie erhalten in wechselnden Blöcken die fachtheoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen in Wuppertal (insgesamt neun Monate) und die fachpraktische Ausbildung an zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate).

Die Anwärterinnen und Anwärter lernen in der praktischen Ausbildung die verschiedenen Vollzugsformen und -arten in ihren Grundzügen kennen. Inhalte der schulischen Fachausbildung sind u. a.:

  • Haushalt und Bewirtschaftung
  • Beamten- und Tarifrecht
  • Arbeitsverwaltung
  • Struktur und Aufgabe der Hauptgeschäftsstelle
  • Struktur und Aufgabe der Vollzugsgeschäftsstelle
  • Kassen- und Rechnungswesen
  • Staats-, Verwaltungs- und Zivilrecht
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Vollzugsrecht
  • Vollzugspraxis
  • Behandlungswissenschaften im Vollzug
  • Dokumentation und Berichtswesen einschließlich der Grundlagen vollzugsspezifischer IT-Anwendungen
  • Grundlagen der Deeskalation und Kommunikation
  • Sport und Gesundheitslehre

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte im Justizvollzug.

Wie können Sie sich bewerben?

Einstellungen im VD 1.2 erfolgen bedarfsabhängig. Initiativbewerbungen sind jederzeit erwünscht bei allen Justizvollzugsanstalten, die gerne auch vorab individuelle Information und Beratung geben. Freie Stellen werden auch im Stellenmarkt veröffentlicht.

Wenn Sie wissen wollen, wie es nach Ihrer Bewerbung weitergeht, können Sie sich hier über unseren Bewerbungsprozess informieren. 

Wer bereits im Justizdienst arbeitet, reicht die Bewerbung auf dem Dienstweg ein. Soweit die erforderlichen Unterlagen in den Personalakten enthalten sind, kann darauf Bezug genommen werden.

Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de

Aktuelle Stellenangebote

Derzeit sind keine passenden Stellen vorhanden. 

Zum Stellenmarkt… Dein Weg in die Justiz.NRW

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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