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Du willst Dich für Menschen und ihr Recht stark machen? Eigenständige und unabhängige Entscheidungen treffen? Nicht nur Gesetzestexte studieren, sondern direkt anwenden? Dann starte Deine Zukunft als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger bei der Justiz.NRW!

In einem intensiven Dualen Studium lernst Du in Theorie und Praxis alles, was Du brauchst, um bei Gericht oder Staatsanwaltschaft Verantwortung zu tragen. Bereit, einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten und das Vertrauen der Menschen in unser Rechtssystem zu stärken?

Eine Mitarbeiterin der Justiz sitzt auf einer Treppe. Dazu der Text "Ruhr in law". ist eine leere große Lagerhalle zu sehen.

Das duale Studium der Rechtspflege - jetzt auch am neuen Standort Essen!

Als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger bist Du für Rechtsuchende in vielen Angelegenheiten da. Was heißt das jetzt konkret?

Du

  • unterstützt Menschen bei der Abwicklung einer Erbschaft,
  • verwirklichst Hauskäufe durch Deinen Eintrag im Grundbuch,
  • sorgst für Klarheit in der Wirtschaft durch Deine Eintragungen im Handelsregister,
  • stellst sicher, dass Verurteilte ihre Strafe ableisten und
  • bestellst, falls nötig, die Polizei, um einen Haftantritt zu gewährleisten und vieles mehr!

Du entscheidest dabei sachlich unabhängig, genauso wie unsere Richterinnen und Richter, und trägst damit eine wichtige Verantwortung für das Recht der Menschen. 

Mit Deinem Schulabschluss bist Du für das (Fach-)Hochschulstudium qualifiziert? Du bist noch keine 39 Jahre alt, besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und bist bereit, im Sinne des Grundgesetzes bei Gericht oder Staatsanwaltschaft eigenständig Entscheidungen zu treffen? Dann bewirb Dich als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger!

Das 3-jährige Duale Studium beginnt immer zum 1. August eines jeden Jahres. In wechselnden Blöcken studierst Du 24 Monate an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen entweder am Standort Bad Münstereifel oder Essen und tauchst in 12 Monaten praktischer Ausbildung an verschiedenen Gerichten und Staatsanwaltschaften in die spannende Praxis echter Fälle ein. 

Dein Einsatz zahlt sich aus - Du verdienst schon während des Dualen Studiums Dein eigenes Geld: 1.555,00 Euro brutto pro Monat (Stand 2025).

Während des Dualen Studiums bist Du Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf und wirst entsprechend des Landesbesoldungsgesetzes NRW bezahlt. Konkret bekommst Du ein Monatsgehalt von 1.555,00 Euro brutto (Stand: 2025). Dazu kommen ggf. noch vermögenswirksame Leistungen sowie Familienzuschläge.

Nach Deinem Studium wirst Du in die Besoldungsgruppe A9 eingruppiert und kannst bis A13 in der Laufbahngruppe 2.1 aufsteigen. Je nach Tätigkeit ist auch der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2.2 möglich. Mehr Informationen zu den Besoldungsgruppen findest Du in der Landesbesoldungstabelle.

  • Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Nachlass-, Register- und Grundbuchsachen,
  • Zwangsversteigerungs- und Zwangsvollstreckungssachen,
  • Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht. 

Die Orte, an denen Du für die Justiz.NRW tätig werden kannst, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.

Deine Bewerbung

Für das Duale Studium der Rechtspflege kannst Du Dich ganz einfach über unser Bewerbungsportal bewerben. Schnell sein lohnt sich! Die Dienststellen, die keine freien Plätze mehr haben, sind in der Auflistung im Bewerbungsportal nicht mehr aufgeführt. 

Wenn Du wissen willst, wie es nach Deiner Bewerbung weitergeht, kannst Du Dich hier über unseren Bewerbungsprozess informieren. 

 

Beeinträchtigung / schriftliche Bewerbung:

Solltest Du aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit unserem Online-Bewerbungsverfahren haben, kannst Du Dich auch schriftlich bewerben. Wende Dich in diesem Fall bitte zunächst an die untenstehenden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Vielen Dank! 

Deine Perspektiven

Als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger hast Du viele Möglichkeiten, Deine Zukunft zu gestalten. Es warten zum Beispiel spannende Tätigkeiten der Justizverwaltung auf Dich. Außerdem kannst Du am Modulstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre teilnehmen oder eine Weiterqualifizierung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt bei den Staatsanwaltschaften absolvieren.  

Noch Fragen?

Jeden ersten Montag im Monat von 15:30 - 16:00 Uhr beantworten wir Deine Fragen zum Dualen Studium der Rechtspflege in unserem Online-Live-Talk. Wähl Dich einfach über den Link unten ein - wir freuen uns auf Dich! 

Hier geht's zum Online-Live-Talk. 

Natürlich kannst Du Dich auch per Telefon oder E-Mail an uns wenden:  

Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf
Jessica Reimer
Tel. +49 211 4971-267
Und
Cedric Fischer
Tel. +49 211 4971-429
E-Mail: gd.ausbildung [at] olg-duesseldorf.nrw.de (gd[dot]ausbildung[at]olg-duesseldorf[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de

Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ruth Rosenthal
Tel. +49 2381 272-4714
E-Mail: gd.ausbildung [at] olg-hamm.nrw.de (gd[dot]ausbildung[at]olg-hamm[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-hamm.nrw.de

Oberlandesgerichtsbezirk Köln
Ursula Bytomski
Tel. +49 221 7711-938
E-Mail: gd.ausbildung [at] olg-koeln.nrw.de (gd[dot]ausbildung[at]olg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-koeln.nrw.de

und

Martina Wohlan
Tel. +49 221 7711-739
E-Mail: gd.ausbildung [at] olg-koeln.nrw.de (gd[dot]ausbildung[at]olg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-koeln.nrw.de

Sichere Zukunft:

Nach erfolgreichem Studium und einer Probezeit kannst Du auf Lebenszeit verbeamtet werden.

Vielfältige Aufgaben:

Abwechslungsreiche Fälle und spannende Rechtsfragen sind Programm.

Spannende Perspektiven:

Deiner Zukunft stehen alle Türen offen.

Steile Lernkurve:

Du profitierst von vielfältigen Fortbildungsangeboten.

Gesellschaftliche Relevanz:

Du stärkst das Vertrauen der Menschen in die Justiz.

BG Berberportal

Das Bewerbungsportal ist geöffnet!

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Hier kannst Du Dich für die Berufe Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger, Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter und Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt bewerben.

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Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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