Navigation überspringen

Nach dem erfolgreichen Studium der Rechtspflege wollen Sie einen Schritt weiter gehen und sich beruflich spezialisieren?

Dann werden Sie Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt bei der Justiz.NRW. Hier sind Sie verantwortlich für eine effiziente und zügige Strafverfolgung im Bereich der leichteren und mittleren Kriminalität. Außerdem vertreten Sie die Staatsanwaltschaft vor Gericht. Damit leisten Sie einen bedeutsamen und wirkungsvollen Beitrag in der Strafrechtspflege in unserem Land.

Als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt leiten Sie die Ermittlungsverfahren bei den Delikten wie z.B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und Verkehrsstraftaten. Sie sind verantwortlich dafür, die Umstände der Straftat zu ermitteln. Je nach Beweislage entscheiden Sie dann auf Grund der geltenden Gesetze über eine Anklage der beschuldigten Person oder über die Einstellung des Verfahrens. Im Gericht vertreten Sie in der Hauptverhandlung die Staatsanwaltschaft, Sie stellen Anträge und halten das Schlussplädoyer.

Das Besondere:

Die Leitung eines Ermittlungsverfahrens sowie das Führen der Anklage vor Gericht sind Tätigkeiten, die Staatsanwälten vorbehalten sind, also Personen, die ein rechtswissenschaftliches Studium mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abgeschlossen haben.

Als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt benötigen Sie kein rechtswissenschaftliches Studium und üben trotzdem staatsanwaltschaftliche Tätigkeiten aus.

Sie wollen als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger mehr Verantwortung übernehmen und sich in einem Bereich spezialisieren, der direkt zu mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft beiträgt? Dann haben Sie schon beste Voraussetzungen, sich für die Ausbildung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt bei der Justiz.NRW zu bewerben.

Folgende Kriterien müssen Sie außerdem erfüllen:

Sie

  • haben ein abgeschlossenes Studium als Diplom Rechtspflegerin bzw. Diplom Rechtspfleger,
  • sind persönlich und charakterlich gefestigt sowie geistig, körperlich und gesundheitlich geeignet für die Laufbahn (von schwerbehinderten Menschen wird nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt),
  • leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen und
  • haben zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht das Alter von 45 Jahren erreicht (als schwerbehinderter oder als gleichgestellter behinderter Mensch nach § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX dürfen Sie regelmäßig noch nicht 48 Jahre alt sein).

Die Ausbildung beginnt immer am 2. Januar eines jeden Jahres und dauert insgesamt 15 Monate. Sie gliedert sich auf in das fachwissenschaftliche Studium I + II (insgesamt sechs Monate) und eine fachpraktische Ausbildung (insgesamt neun Monate).

Die fachwissenschaftlichen Studienabschnitte finden an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel, zusammen mit Anwärterinnen bzw. Anwärtern für den Amtsanwaltsdienst aus allen Bundesländern, statt. Ihre fachpraktische Ausbildung erfolgt bei einer Staatsanwaltschaft in Ihrem Heimatbundesland. Dort lernen Sie, Ihr theoretisches Wissen aus dem Studium im Arbeitsalltag des Amtsanwaltsdienstes praktisch anzuwenden.

Die Ausbildung endet mit der Prüfung für den Dienst der Amtsanwältin bzw. des Amtsanwaltes.

Die fachwissenschaftlichen Studienabschnitte vermitteln Ihnen vielfältige Inhalte – vor allem die juristischen Kenntnisse, die Sie in Ihrem Dienst als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt brauchen. Sie werden unter anderem unterrichtet in den Bereichen:

Aufgaben des Strafrechts und seine Stellung im Rechtssystem,
Materielles Strafrecht,
Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
Strafprozessrecht und
Nebengesetze.

Der fachpraktische Ausbildungsabschnitt führt Sie in die Geschäfte des Amtsanwaltsdienstes ein. Die erworbenen Kenntnisse sollen angewandt und auf die Tätigkeit in der Praxis eingeübt werden.

In der Ausbildung lernen Sie außerdem das freie Vortragen sowie das Verfassen schriftlicher Arbeiten. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt der Ausbildung in der Vermittlung von allgemeiner Bildung und dem Verständnis für soziale, wirtschaftliche und rechtspolitische Zusammenhänge.

Das Amt der Amtsanwältin bzw. des Amtsanwalts ist eine Sonderlaufbahn in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Als zugelassene Beamtin bzw. Beamter behalten Sie während des Studiums Ihre bisherige Besoldung.

Als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt erhalten Sie eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 12 Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW.

Werden Sie zur Oberamtsanwältin bzw. zum Oberamtsanwalt befördert, erhalten Sie eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13 LBesG NRW.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.

Ihre Perspektiven

Die Ausbildung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt erfolgt im bereits bestehenden Beamtenverhältnis unter Beibehaltung der Amts- oder Dienstbezeichnung. Nach bestandener Prüfung führen Sie die Dienstbezeichnung „beauftragte Amtsanwältin“ bzw. „beauftragter Amtsanwalt“ oder Ihre bisherige Amts- oder Dienstbezeichnung. Nach einer Bewährungszeit von mindestens einem Jahr erfolgt Ihre Ernennung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt. Bei entsprechender Qualifikation können Sie zur Oberamtsanwältin bzw. zum Oberamtsanwalt aufsteigen.

Fakten-Check

Das Wichtigste zum Beruf als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt im Überblick

#Fakt1

Studienbeginn

ist immer am 2. Januar eines jeden Jahres.

#Fakt2

Arbeiten wie die Staatsanwaltschaft

ohne rechtswissenschaftliches Studium.

#Fakt3

Work-Life-Balance

mit flexibler Arbeitszeitgestaltung.

#Fakt4

Beförderung möglich

zur Oberamtsanwältin bzw. zum Oberamtsanwalt

Übrigens

Sie haben als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt bei der Justiz.NRW unterschiedliche Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, wie Teilzeitbeschäftigung oder Jobsharing bei flexibler Arbeitszeit. Das bietet Ihnen die Chance, persönliche und familiäre Belange mit den beruflichen Anforderungen im Dienst besser zu vereinbaren.

Ihre Bewerbung

In Nordrhein-Westfalen werden immer wieder qualifizierte Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte gesucht. Die Ausbildung beginnt immer am 2. Januar eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung richten Sie auf dem Dienstweg an die Generalstaatsanwältin bzw. den Generalstaatsanwalt des Bezirkes, in dem Sie arbeiten möchten.

Haben Sie noch Fragen?

Zum Beispiel zu Einstellungsvoraussetzungen, den Bewerbungsunterlagen oder zum Auswahlverfahren? Dann schauen Sie sich gerne auf den Websites der jeweiligen Staatsanwaltschaften um:

Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Düsseldorf
mit den Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal:

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Sternwartstraße 31
40233 Düsseldorf
www.gsta-duessledorf.nrw.de

Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Hamm
mit den Staatsanwaltschaften Arnsberg, Bielefeld Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen:

Generalstaatsanwaltschaft Hamm
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
www.gsta-hamm.nrw.de
 
Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Köln
mit den Staatsanwaltschaften Aachen, Bonn und Köln

Generalstaatsanwaltschaft Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
www.gsta-koeln.nrw.de

Spezialisierung:

Ihr Fokus ist die Strafverfolgung im Bereich der leichteren und mittleren Kriminalität.

Sicherheit:

Auf Ihren Arbeitgeber ist Verlass.

Verantwortung:

Sie ermitteln selbstständig und vertreten vor Gericht die Staatsanwaltschaft.

Gesellschaftliche Relevanz:

Ihre Arbeit trägt in hohem Maße zum Funktionieren der Strafverfolgung in NRW bei.

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

Diese Seite verwendet Cookies.

Bitte erlauben Sie den Einsatz von Cookies, damit Sie diese Seite in vollem Funktionsumfang nutzen können.

Speichern Abbrechen Ok, einverstanden Tracking ablehnen Mehr erfahren