Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (m/w/d) Anwendungsentwicklung
Mit uns entwickelst Du die Justiz der Zukunft!
Mit uns entwickelst Du die Justiz der Zukunft!
Du willst nicht an irgendeinem IT-System arbeiten, sondern suchst nach einer Aufgabe mit Sinn und gesellschaftlicher Bedeutung?
Dann starte Deine Ausbildung zur Fachinformatikerin bzw. zum Fachinformatiker im Bereich Anwendungsentwicklung bei der Justiz.NRW! Du wirst lernen, wie Du auf der Grundlage neuer Systemanforderungen passende Softwarelösungen entwickelst, regelmäßig wartest und installierst. Gemeinsam mit Deinem Team sorgst Du dafür, dass mehr als 30.000 digitale Arbeitsplätze sicher und zuverlässig laufen.
Als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker im Bereich Anwendungsentwicklung arbeitest Du mit an der Konzeption, Wartung und Pflege der IT-Systeme der Justiz.NRW.
Deine Aufgaben sind sehr abwechslungsreich: Du pflegst die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzten Programme und entwickelst zu neuen Anforderungen passende Lösungen. Du installierst Softwarelösungen, nimmst sie in Betrieb und weist die Anwenderinnen und Anwender bei Bedarf in die Bedienung ein.
Auch die regelmäßige Aktualisierung und Wartung sowie der IT-Support gehören zu Deinem Aufgabengebiet.
Mit all dem leistest Du einen bedeutenden Beitrag dazu, dass unser digitales Rechtssystem effizient und sicher arbeitet.
Mit der Fachoberschulreife, Fachhochschulreife oder dem Abitur bist Du für die Ausbildung zur Fachinformatikerin bzw. zum Fachinformatiker im Bereich Anwendungsentwicklung qualifiziert.
Das Ausbildungsangebot richtet sich nicht nur an Schulabgängerinnen und Schulabgänger, sondern auch an alle, die sich beruflich neu orientieren möchten, z.B. an Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher.
Die Ausbildung zur Fachinformatikerin oder zum Fachinformatiker im Bereich Anwendungsentwicklung dauert drei Jahre und beginnt am 1. August mit der fachtheoretischen Ausbildung. Gelernt wird im Klassenverband.
Auf die 18-monatige IT-Grundausbildung im Ausbildungszentrum folgt die fachpraktische Zeit in den verschiedenen IT-Bereichen der Justiz. Begleitet durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder wird jetzt das Erlernte zu Netzen, Hardware und Systemen in die Praxis umgesetzt. Dieser zweite Ausbildungsabschnitt dauert ebenfalls 18 Monate.
Während der Ausbildung besuchst Du die Berufsschule in Ratingen. Der Berufsschulunterricht findet in Blöcken statt.
Während der Ausbildung erhältst Du eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder TVA-L BBiG:
1. Jahr: 1.236,82€ brutto
2. Jahr: 1.290,96 € brutto
3. Jahr: 1.340,61 € brutto
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wirst Du nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt. Hier ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L mit einem Einstiegsgehalt in Höhe von ca. 3.520 Euro brutto im Monat möglich.
Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen findest Du in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte.
Die Orte, an denen Du für die Justiz.NRW tätig werden kannst, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.
Für die Ausbildung zur Fachinformatikerin bzw. zum Fachinformatiker im Bereich Anwendungsentwicklung kannst Du Dich ganz einfach über unser Bewerbungsportal bewerben.
Beeinträchtigung / schriftliche Bewerbung:
Solltest Du aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit unserem Online-Bewerbungsverfahren haben, kannst Du Dich auch schriftlich bewerben. Wende Dich in diesem Fall bitte zunächst an die untenstehenden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Vielen Dank!
Als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker im Bereich Anwendungsentwicklung kannst Du an unterschiedlichen Justizstandorten in NRW tätig werden, zum Beispiel in Köln, Düsseldorf, Hamm oder Münster. Außerdem profitierst Du von den Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung wie Voll- und Teilzeitarbeit sowie flexible Gleitzeit oder Telearbeit. Für Deine Entwicklung gibt es individuelle Förderung.
So hast Du die Chance, persönliche und familiäre Belange mit beruflichen Anforderungen im Dienst in Einklang zu bringen.
Nach bestandener Abschlussprüfung mit IHK-Zertifikat erwarten Dich eine Festanstellung im Justizdienst des Landes NRW und gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Wende Dich gerne an die folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
ITD NRW
Manfred Bär, Tel. +49 221-9796-1208
E-Mail: bewerbungen [at] itd.nrw.de (bewerbungen[at]itd[dot]nrw[dot]de)
Internet: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/zentraler_dienstleister/index.php
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
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