Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt (m/w/d)
Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft.
Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft.
Sie möchten gerne zwischen den Menschen und der Justiz vermitteln und dabei eigenständig arbeiten sowie Verantwortung übernehmen?
Dann bewerben Sie sich im Quereinstieg als Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt. In diesem Beruf sind Sie die erste Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für gerichtliche Fragen der Menschen in unserem Land. Außerdem sind Sie in unterschiedlichen Bereichen an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und tragen mit Ihrem Organisationstalent einen wichtigen Teil dazu bei, dass Recht und Justiz bei uns reibungslos funktionieren.
Voraussetzung für den Quereinstieg ist, dass Sie eine Ausbildung mit juristischem Schwerpunkt abgeschlossen haben. Ansonsten können Sie sich hier über unsere zweijährige Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt informieren.
Justizfachwirtinnen bzw. Justizfachwirte nehmen an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereiches treffen Sie eigenverantwortliche Entscheidungen und sind oftmals die erste Anlaufstelle für rechtsuchende Bürgerinnen bzw. Bürger. In enger Zusammenarbeit mit Richterinnen bzw. Richtern, Amts- und Staatsanwältinnen bzw. Amts- und Staatsanwälten sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf an den Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Sie
Nach Bestehen der Prüfung erfolgt die Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Hierfür gelten diese Voraussetzungen:
Die einjährige Ausbildung setzt sich aus einer sechsmonatigen praktischen Ausbildung bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und einer sechsmonatigen fachtheoretischen Weiterbildung in unserem Ausbildungszentrum der Justiz in Essen zusammen.
Während der Ausbildung erhalten Sie eine monatliche Unterhaltsbeihilfe von monatlich 2.432,32 EUR brutto (Stand 2022). Mit Übernahme nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie ein Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe A 6 LBesO A. Mehr Information zu den Besoldungsgruppen finden Sie in der Landesbesoldungstabelle.
Nach dem Quereinstieg stehen Ihnen viele neue Türen innerhalb der Justiz.NRW offen. Beförderungen sind bis zur Justizamtsinspektorin bzw. zum Justizamtsinspektor (Besoldungsgruppe A9) mit Amtszulage möglich. Außerdem können Sie sogar in den Gerichtsvollzieherdienst oder in die Rechtspflegelaufbahn einsteigen.
Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.
Für den Quereinstieg ab dem 1. März 2025 können Sie sich noch bis zum 31. Juli 2024 über unser Bewerbungsportal bewerben.
Beeinträchtigung / schriftliche Bewerbung:
Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit unserem Online-Bewerbungsverfahren haben, können Sie sich auch schriftlich bewerben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte zunächst an die untenstehenden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Vielen Dank!
Wenden Sie sich gerne an die folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (mit den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal)
Riccarda Dohmen, Tel. +49 211 4971-523
Laura Garnas, Tel. +49 211 4971-436
E-Mail: ausbildungJFW [at] olg-duesseldorf.nrw.de (ausbildungJFW[at]olg-duesseldorf[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de
Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (mit den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen)
Alexander Langer, Tel. +49 2381 272-4608
Christoph Kißmer, Tel. +49 2381 272-5312
E-Mail: jfw.ausbildung [at] olg-hamm.nrw.de (jfw[dot]ausbildung[at]olg-hamm[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-hamm.nrw.de
Oberlandesgerichtsbezirk Köln (mit den Landgerichtsbezirken Aachen, Bonn und Köln)
Julia Hanke, Tel. +49 221 7711-806
E-Mail: ausbildung [at] olg-koeln.nrw.de (ausbildung[at]olg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-koeln.nrw.de
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
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