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Sie möchten an der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität mitwirken? Dann kommen Sie als Wirtschaftsreferentin bzw. Wirtschaftsreferent zur Justiz.NRW.

Als justizinterne/r Sachverständige bzw. Sachverständiger helfen Sie den Dezernentinnen bzw. Dezernenten bei den Ermittlungen. Sie haben einen großen Anteil daran, dass im Geschäftsleben das Gebot der Redlichkeit und Fairness gilt und die Menschen in NRW der wirtschaftlichen Ordnung vertrauen können.

Als Wirtschaftsreferentin bzw. Wirtschaftsreferent sind Sie an den Staatsanwaltschaften beschäftigt. Sie unterstützen die Dezernentinnen bzw. Dezernenten, die sich mit der Ermittlung und Auswertung von Wirtschaftskriminalfällen befassen. Dabei benutzen Sie Standardprogramme und einschlägige Spezialsoftware, um beschlagnahmte Dokumente und Datenträger auszuwerten und schnell zuverlässige Informationen liefern zu können. Sachkundige Unterstützung bekommen Sie dabei von Buchhalterinnen bzw. Buchhaltern.

Mir Ihrer Arbeit tragen Sie zur Aufklärung von Wirtschaftsstrafsachen bei. Diese sind bspw.:

  • Insolvenzverschleppung,
  • Kapitalanlagebetrug,
  • Subventionsbetrug,
  • Kreditbetrug,
  • Untreuebestände,
  • Börsen- und Marktpreismanipulationen,
  • Steuerstraftaten und
  • Straftaten in Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung im Unternehmenssektor.

Außerdem gehören noch weitere Aufgaben zu Ihrem Tätigkeitsbereich. Sie

  • treten im Rahmen von Wirtschaftsverfahren entweder als Sachverständige/r oder als sachverständige/r Zeugin bzw. Zeuge vor Gericht auf,
  • fertigen Gutachten an und befassen sich mit der Beurteilung wirtschaftlicher und wirtschaftsrechtlicher Fragen und
  • unterstützen Vernehmungen und Durchsuchungen.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen:

Sie verfügen über:

  • Spezialwissen in der kaufmännischen Buchhaltung, im Bilanzwesen und in der Betriebswirtschaftslehre,
  • tiefgreifende Kenntnisse im Steuerstrafrecht und in der Rechnungslegung nach handelsrechtlichen und internationalen Standards,
  • umfangreiche Kenntnisse in Insolvenz-, Gesellschafts-, Bank-, Kapitalanlage- und Wirtschaftsstrafrecht, Straf- und Strafprozessrecht und
  • Erfahrungen in der Bearbeitung von Insolvenz- und Vergleichsverfahren.

Außerdem bringen Sie mit:

  • ein abgeschlossenes Masterstudium (bspw. Volks- bzw. Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsmathematik oder gleichwertiger Abschluss an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule) und
  • Berufserfahrung, z. B. bei einer Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft (mindestens 2,5 Jahre)

Bei Berufung in das Beamtenverhältnis müssen Sie außerdem folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie

  • sind zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung oder gleichgestellter Mensch mit Behinderung (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) sind Sie regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt,
  • sind Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
  • treten ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
  • leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen und
  • verfügen über Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.

Ihre Besoldung als Wirtschaftsreferentin bzw. Wirtschaftsreferent ist im Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW Besoldungsordnung A LBesO – geregelt. Sie werden zunächst in die Besoldungsgruppe A 13 eingruppiert und können durch Beförderungen bis in die Besoldungsgruppe A 15 aufsteigen.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.

Fakten-Check

Lupe

Das Wichtigste zum Berufseinstieg im Überblick.

#Fakt1

Los geht‘s

Rakete

Wirtschaftsreferentinnen bzw. Wirtschaftsreferenten werden immer gesucht.

#Fakt2

Dienstort­flexibilität

Marker

Mit vielen verschiedenen Standorten in NRW.

#Fakt3

Sicherheit im Job

Anker

Sie starten direkt im Beamtenverhältnis auf Probe.

Ihre Perspektiven

Ihre Einstellung erfolgt unter unmittelbarer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsrätin bzw. Regierungsrat, wenn die persönlichen sowie beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Nach der bestandenen Probezeit von 3 Jahren erfolgt Ihre Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Lebenszeit. Die Probezeit kann im Einzelfall bei erheblichen Vordienstzeiten und entsprechender Leistung verkürzt werden.  
Danach können Sie bei entsprechender Eignung zur Oberregierungsrätin bzw. zum Oberregierungsrat (Besoldungsgruppe A 14 LBesO) sowie zur Regierungsdirektorin bzw. zum Regierungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 LBesO) befördert werden.

So können Sie sich bewerben

Bei den Staatsanwaltschaften werden immer wieder qualifizierte Wirtschaftsreferentinnen bzw. Wirtschaftsreferenten gesucht. Freie Stellen finden Sie in unserem Stellenmarkt.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen rund um Ihre Bewerbung können Sie sich gerne an die drei Generalstaatsanwaltschaften wenden:

Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Düsseldorf
mit den Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal:

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Sternwartstraße 31
40233 Düsseldorf
www.gsta-duesseldorf.nrw.de

E-Mail: verwaltung [at] gsta-duesseldorf.nrw.de (verwaltung@gsta-duesseldorf.nrw.de)

Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Hamm
mit den Staatsanwaltschaften Arnsberg, Bielefeld Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen:

Generalstaatsanwaltschaft Hamm
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
www.gsta-hamm.nrw.de
 
Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Köln
mit den Staatsanwaltschaften Aachen, Bonn und Köln

Generalstaatsanwaltschaft Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
www.gsta-koeln.nrw.de

E-Mail: verwaltung [at] gsta-koeln.nrw.de (verwaltung[at]gsta-koeln[dot]nrw[dot]de)

Aktuelle Stellenangebote

Derzeit sind keine passenden Stellen vorhanden. 

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Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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