Verwaltungsinformatikerin (B.Sc.) bzw. Verwaltungsinformatiker (B.Sc.) (m/w/d)
Du bist der Link zwischen Mensch und Technik.
Du bist der Link zwischen Mensch und Technik.
Für Dich sind Digitalisierung und IT-Technik erst dann richtig gut, wenn sie gut sind für die Menschen?
Dann mach das duale Studium als Verwaltungsinformatikerin bzw. Verwaltungsinformatiker bei der Justiz.NRW. Hier lernst Du, IT-Infrastruktur zu entwickeln und zu implementieren, die uns hilft, besser für die Bürgerinnen und Bürger in NRW da zu sein.
Als Verwaltungsinformatikerin (B. Sc.) bzw. Verwaltungsinformatiker (B. Sc.) arbeitest Du hauptsächlich in der IT-Verwaltung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Oder Du wirst beim zentralen IT-Dienstleister der Justiz.NRW eingesetzt. Unsere Standorte sind zum Beispiel Köln, Düsseldorf, Hamm und Münster. Dein Arbeitsplatz kann aber auch in anderen Behörden des Landes NRW sein.
Dort unterstützt Du Dein Team beim Planen und Umsetzen von IT-Projekten und berücksichtigst dabei die speziellen Anforderungen einer bürgernahen Verwaltung. Zu Deinen Aufgaben gehören zum Beispiel Software-Entwicklung, Administration von Programmen und IT-Infrastruktur, Anforderungs- oder Lizenzmanagement, Einkauf von Hard- und Software oder IT-Sicherheit.
Bei all dem hilft Dir Dein duales Studium. Es vermittelt Dir theoretisch und praktisch umfangreiche Kompetenzen in der Informationstechnologie. Und zusätzlich erwirbst Du Fachwissen in Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften. So kannst Du digitale Verwaltungsprozesse technisch einfach und gleichzeitig verwaltungsrechtlich korrekt umsetzen.
Du hast Abitur, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand? Du denkst gerne mathematisch-analytisch? Du bist gut organisiert und hast Interesse an öffentlich-rechtlichen Fragestellungen? Du hast Lust, die Digitalisierung der Justiz.NRW zu begleiten und für die Menschen in diesem Land umzusetzen? Dann hast Du beste Voraussetzungen für eine Bewerbung zum dualen Studium Verwaltungsinformatikerin (B. Sc.) bzw. Verwaltungsinformatiker (B. Sc.).
Weitere allgemeine Bedingungen sind:
Du studierst an der Hochschule Waal auf dem Campus Kamp-Lintfort. Dort lernst Du in insgesamt 5 Semestern das theoretische Fachwissen. In den spannenden fachpraktischen Ausbildungseinheiten kannst Du dieses Wissen direkt anwenden (drei Semester). Dabei ist Dein Einsatzort möglichst wohnortnah. Im achten Semester schreibst Du Deine Bachelorarbeit.
Während Deines Studiums:
Während des Dualen Studiums bekommst Du ein Monatsgehalt von ca. 1.555,00 Euro brutto.
Nach Deinem Studium:
Als Verwaltungsinformatikerin bzw. Verwaltungsinformatiker erhältst Du ein Einstiegsgehalt von ca. 3573,00 € brutto pro Monat (Besoldungsgruppe A 10). Dein Gehalt steigt mit zunehmender Berufserfahrung.
Übrigens: Als Beamtin bzw. Beamter profitierst von geringeren Abgaben!
Mehr Informationen zu den Besoldungsgruppen findest Du in der Landesbesoldungstabelle.
Die Orte, an denen Du für die Justiz.NRW tätig werden kannst, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.
Christian, Verwaltungsinformatikstudent
Mein Tag als Verwaltungsinformatik-Student beginnt meist um 8:15 Uhr mit den Vorlesungen. Nach der Studienzeit widme ich mich häufig meinem Hobby – dem Programmieren –, das mir nicht nur Spaß macht, sondern auch hilft, das Gelernte einiger Vorlesungen praktisch anzuwenden und zu vertiefen. Auch Unternehmungen mit Freunden gehören für mich zum Ausgleich dazu.
Abends spiele ich gerne Videospiele oder schaue Live-Streams – oft gemeinsam mit Freunden.
Das Studium selbst ist anspruchsvoll, aber sehr vielseitig und praxisnah. Wer Interesse an Informatik und Verwaltungsprozessen mitbringt, wird hier auf jeden Fall gefordert und gefördert.
In den Vorlesungen geht es z.B. um juristische Grundlagen – wie in ”Grundlagen des Rechts”, wo man lernt, rechtliche Fragestellungen zu analysieren. Technisch geprägte Fächer wie z.B. ”Algorithmen und Datenstrukturen” zeigen, wie man komplexe Probleme systematisch und effizient löst.
Ich empfehle Studieninteressierten, sich bereits im Vorfeld mit dem Programmieren vertraut zu machen und Einblicke in verwaltungsnahe Tätigkeiten zu sammeln. Ein Praktikum bei der Justiz im Bereich Verwaltungsinformatik kann hierfür ein sehr guter Einstieg sein.
Während des Studiums und Deines fachpraktischen Einsatzes erwirbst Du theoretisches und praktisches Wissen in den Bereichen Informatik und Verwaltung und kannst es in Projekten unmittelbar anwenden.
Diese umfassen zum Beispiel:
Als Verwaltungsinformatikerin bzw. Verwaltungsinformatiker hast Du viele Möglichkeiten, Deine Zukunft zu gestalten. Mit guten Leistungen, kontinuierlicher Entwicklung und zunehmender Verantwortung kannst Du Deine Besoldung weiter steigern.
Beförderungen sind in der Laufbahngruppe 2.1 bis in die Besoldungsgruppe A 13 möglich, was einem Bruttogehalt von bis zu etwa 6174,00 € entspricht. Dazu kommen ggf. noch vermögenswirksame Leistungen* sowie Familienzuschläge**.
Deine Zukunft ist gesichert!
*Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zuschüsse vom Arbeitgeber, die Du in einer Anlageform Deiner Wahl (z.B. Bausparvertrag oder Fondssparplan), ansparen kannst.
**Der Familienzuschlag wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Seine Höhe richtet sich überwiegend nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder.
Das duale Studium Verwaltungsinformatikerin (B. Sc.) bzw. Verwaltungsinformatiker (B. Sc.) startet immer am 1. September. Bewerbungsschluss ist im Frühling jeden Jahres.
Bewerben kannst Du Dich ganz einfach online: www.bewerbung-nrw.de
Wenn Du weitere Fragen hast, zum Beispiel zu Einstellungsvoraussetzungen, erforderlichen Bewerbungsunterlagen und zum Ablauf des Auswahlverfahrens, wende Dich gerne an:
Nina Birrenbach
Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Tel. +49 221 7711-620
E-Mail: gd.ausbildung [at] olg-koeln.nrw.de (gd[dot]ausbildung[at]olg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
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