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Sie sind auf der Suche nach einer eigenverantwortlichen Tätigkeit mit umfassender Entscheidungskompetenz? Als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt leiten und koordinieren Sie selbständig strafrechtliche Ermittlungsverfahren, klären Straftaten auf und wirken auf eine angemessene Strafe und deren Vollstreckung hin.

Als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt leiten Sie selbständig strafrechtliche Ermittlungsverfahren und setzen dabei die Polizei und andere Behörden (z. B. Zoll, Steuerfahndung) ein.

Sie

  • vernehmen Beschuldigte und Zeuginnen bzw. Zeugen,
  • leiten Strafverfolgungsmaßnahmen (z. B. Durchsuchungen, Telefonüberwachungen, Observationen),
  • entscheiden auf Grundlage der geltenden Gesetze, ob gegen Beschuldigte Anklage erhoben werden soll,
  • vertreten die Staatsanwaltschaft vor den Strafgerichten,
  • sorgen mit den Gerichten für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs und gewährleisten hierbei faire und rechtsstaatliche Verfahren,
  • sprechen das Schlussplädoyer nach Abschluss der Beweisaufnahme,
  • prüfen Urteile auf ihre Gesetzmäßigkeit und legen ggf. Rechtsmittel ein,
  • sorgen für die Vollstreckung der Strafe und
  • prüfen, ob und zu welchem Zeitpunkt Verurteilte aus der Strafhaft entlassen werden können.

Die Einstellung in den staatsanwaltschaftlichen Dienst erfolgt in das Richterverhältnis auf Probe als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt. Juristinnen und Juristen können zur Probezeit zugelassen werden, wenn sie nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes folgende allgemeine Voraussetzungen für die Ernennung zur Richterin bzw. zum Richter erfüllen:

  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes,
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
  • Befähigung zum Richteramt, d. h. Volljurist, sowie
  • für den Beruf erforderliche soziale Kompetenzen.
  • Prädikatsexamen mit mindestens 9,0 Punkten in der zweiten juristischen Staatsprüfung oder mindestens 7,76 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Kombination mit besonderen persönlichen Eigenschaften (wie z. B.: besonders gute Noten im Abitur, Studium oder erster juristischer Staatsprüfung; oder andere für das Richteramt relevante persönliche Fähigkeiten und Leistungen),
  • fachliche Qualifikation entsprechend der gewählten Gerichtsbarkeit,
  • zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung oder gleichgestellter Mensch mit Behinderung (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt und
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.

 

Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte erhalten Dienstbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung R LBesO NRW. Sie reicht für Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte von der Besoldungsgruppe R 1 bis R 6 (Generalstaatsanwältin/Generalstaatsanwalt).

Der Berufseinstieg als Richterin bzw. Richter auf Probe erfolgt in der Besoldungsgruppe R 1. Mit zunehmender Erfahrung und Ernennung zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt steigt auch die Besoldung, die sich zusätzlich noch durch Zuschläge (z. B. Familienzuschlag) erhöhen kann. In Krankheitsfällen wird eine Beihilfe gewährt. Außerdem besteht Anspruch auf Versorgung nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.

Fakten-Check

Das Wichtigste zum Beruf als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt im Überblick

#Fakt1

Eigenverantwortliche Tätigkeit

mit umfassender Entscheidungskompetenz.

#Fakt2

Dienstortflexibilität

an vielen verschiedenen Standorten in NRW.

#Fakt3

Weiterentwicklung

mit diversen Fortbildungsmöglichkeiten.

Ihre Perspektiven

Die Einstellung in den staatsanwaltschaftlichen Dienst erfolgt in das Richterverhältnis auf Probe als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt. Das heißt, Richterinnen bzw. Richter auf Probe tragen schon während ihrer drei- bis fünfjährigen Tätigkeit bei einer Staatsanwaltschaft die Bezeichnung Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt. Nach der Probezeit erfolgt die Ernennung zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt auf Lebenszeit.

Als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt können Sie zur Leitenden Oberstaatsanwältin bzw. zum Leitenden Oberstaatsanwalt befördert werden und die Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht leiten. Außerdem besteht die Beförderungsmöglichkeit zur Generalstaatsanwältin bzw. zum Generalstaatsanwalt.

Darüber hinaus gibt es für Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte vielfältige berufliche Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, wie die Spezialisierung in Sonderabteilungen (z. B. Tötungsdelikte, Verfahren aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, Cyber-oder Wirtschaftskriminalität).
Zudem gibt es die Möglichkeit zur Abordnung, z. B. zur Generalbundesanwältin bzw. zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, an Ministerien in Land und Bund oder zur Zuweisung an europäische und internationale Institutionen. Es können außerdem auch Aufgaben der Aus- und Fortbildung übernommen werden, z. B.

  • als Leiterin bzw. Leiter einer Referendararbeitsgemeinschaft,
  • als Dozentin bzw. Dozent an der Justizakademie des Landes NRW,
  • an der Deutschen Richterakademie oder
  • an der Fachhochschule für Rechtspflege.

Als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt profitieren Sie von diversen Beförderungsmöglichkeiten, die mit der Übernahme von Führungsverantwortung einhergehen.

Ihre Bewerbung

In NRW suchen wir laufend qualifizierte Bewerberinnen bzw. Bewerber für den staatsanwaltlichen Dienst. Ihre Bewerbung können Sie gerne an die Generalstaatsanwältin bzw. den Generalstaatsanwalt richten, in deren bzw. dessen Bezirk Sie eingestellt werden möchten.

Noch Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen haben, zum Beispiel zu Einstellungsvoraussetzungen, erforderlichen Bewerbungsunterlagen und zum Ablauf des Auswahlverfahrens, besuchen Sie gerne die Webseiten der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaften:
 
Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Düsseldorf
mit den Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal:

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Sternwartstraße 31
40233 Düsseldorf
www.gsta-duesseldorf.nrw.de

Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Hamm
mit den Staatsanwaltschaften Arnsberg, Bielefeld Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen:

Generalstaatsanwaltschaft Hamm
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
www.gsta-hamm.nrw.de
 
Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Köln
mit den Staatsanwaltschaften Aachen, Bonn und Köln

Generalstaatsanwaltschaft Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
www.gsta-koeln.nrw.de

Verantwortung:

Sie leiten strafrechtliche Ermittlungen.

Entwicklungs­potenzial:

Sie profitieren von diversen Beförderungsmöglichkeiten.

Vielfalt:

Sie haben die Möglichkeit, an internationalen Instituten tätig zu sein. 

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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