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Als Richterin oder Richter wird Ihnen die Rechtsprechung anvertraut. Sie üben eine verantwortungsvolle, sinnstiftende und anspruchsvolle Tätigkeit aus. In allen Bereichen regeln Sie – gerade, wenn es zu Konflikten kommt – unvoreingenommen das alltägliche Zusammenleben der Menschen oder entscheiden im Strafprozess über Schuld und Strafe. Ihre Entscheidungen haben maßgeblichen Einfluss auf die Lebensumstände der Beteiligten. 

Als Richterin bzw. Richter sind Sie selbstständig, eigenverantwortlich und vor allem unabhängig tätig. Sie sind einzig und allein dem Gesetz verpflichtet und an keine Weisungen gebunden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Sie auf Lebenszeit ernannt und sind grundsätzlich nicht versetzbar.

Ihre tägliche Arbeit besteht darin, Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen sorgfältig zu prüfen, Verhandlungen zu leiten und Urteile oder Beschlüsse zu fertigen. Sie arbeiten eng mit Ihren Kolleginnen und Kollegen zusammen und beraten sich mit ihnen über Verfahren. Als Richterin oder Richter können Sie auch vermittelnd auf die Beteiligten einer Auseinandersetzung einwirken, um einvernehmliche Lösungen zu erzielen – bspw. im Rahmen von Vergleichsverhandlungen oder als Güterichterin oder Güterichter in einem Mediationsverfahren. Sie haben die Möglichkeit, im Laufe Ihres Berufslebens in vielen, ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten tätig zu sein. Neben Ihrer rechtsprechenden Tätigkeit können Sie zusätzliche Aufgaben in der Justizverwaltung – bspw. als Pressesprecher/in – oder im Rahmen der Referendarausbildung übernehmen.

Juristinnen und Juristen müssen folgende Voraussetzungen für die Berufung zur Richterin bzw. zum Richter erfüllen:

  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes,
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
  • Befähigung zum Richteramt, d. h. Volljurist sowie
  • erforderliche soziale Kompetenzen.

Weitere Voraussetzungen für den richterlichen Probedienst in NRW sind:

  • vorzugsweise – aber nicht zwingend – Prädikatsexamen in der zweiten juristischen Staatsprüfung, mindestens aber 7,76 Punkte; besondere Leistungen im Abitur, im Studium, in der ersten Prüfung, erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen oder besondere persönliche Fähigkeiten und Erfahrungen, welche die Persönlichkeit des Richters positiv prägen und die Bewerberin oder den Bewerber herausheben, werden dabei positiv berücksichtigt,
  • fachliche Qualifikation entsprechend der gewählten Gerichtsbarkeit,
  • zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Mensch mit Behinderung (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt sowie
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.

 

Ihre Besoldung als Richterin oder Richter in NRW ist im LBesG NRW sowie der LBesO NRW geregelt.

Der Berufseinstieg erfolgt in der Besoldungsgruppe R 1 Erfahrungsstufe 2, wobei die Besoldung mit zunehmender Erfahrung stufenweise ansteigt und sich durch Zuschläge – z. B. einen Familienzuschlag – erhöhen kann. Berufliche Vortätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Ermittlung der Erfahrungsstufe berücksichtigt werden. In Krankheitsfällen wird eine Beihilfe gewährt. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Versorgung nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.

Fakten-Check

Das Wichtigste zum Beruf im Überblick.

#Fakt1

Verantwortung

Sie sind unabhängig und einzig dem Gesetz verpflichtet.

#Fakt2

Sicherheit

Sie werden auf Lebenszeit ernannt und sind grundsätzlich nicht versetzbar.

#Fakt3

Vielfältigkeit

Sie üben eine abwechslungsreiche Tätigkeit aus.

#Fakt4

Flexibilität

Sie profitieren von sämtlichen Einsatzmöglichkeiten.

 

 

Waage

 

Hier arbeiten Sie

Als Richterin oder Richter arbeiten Sie jeweils in einer der fünf Gerichtsbarkeiten in NRW, wobei unter Umständen ein Wechsel in eine andere Gerichtsbarkeit möglich ist. Diese sind:

  • die ordentliche Gerichtsbarkeit mit 129 Amtsgerichten, 19 Landgerichten und den drei Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln,
  • die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit sieben Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht in Münster,
  • die Sozialgerichtsbarkeit mit den acht Sozialgerichten und dem Landessozialgericht in Essen,
  • die Arbeitsgerichtsbarkeit mit 30 Arbeitsgerichten und den drei Landesarbeitsgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln sowie
  • die Finanzgerichtsbarkeit mit den drei Finanzgerichten in Düsseldorf, Köln und Münster.

Ihre Perspektiven

Als Richterin oder Richter werden Sie zunächst in ein Richterverhältnis auf Probe berufen. Sie üben das Richteramt von Beginn an eigenverantwortlich und in sachlicher Unabhängigkeit aus. Regelmäßig erfolgt der Einsatz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit innerhalb eines Bezirks beim Landgericht und den Amtsgerichten. Ihre Ortswünsche finden hierbei häufig erfolgreich Berücksichtigung. Bei den Fachgerichtsbarkeiten werden Sie bei einem bestimmten Gericht (z. B. Verwaltungsgericht) eingesetzt. Haben Sie die Probezeit erfolgreich durchlaufen, werden Sie zur Richterin bzw. zum Richter auf Lebenszeit ernannt!

Während Ihres Berufseinstiegs werden Sie von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen unterstützt und in Bereichen eingesetzt, die auf Proberichterinnen bzw. Proberichter zugeschnitten sind. Zudem erhalten Sie im Rahmen mehrtägiger Proberichtertagungen in der Justizakademie Recklinghausen Hilfestellung für die erste Phase der richterlichen Tätigkeit. Auch im späteren Berufsleben erfahren Sie durch ein breitgefächertes Fortbildungsangebot zu allgemeinen und fachspezifischen Themen viel Unterstützung für Ihre Tätigkeit als Richterin bzw. Richter.

Darüber hinaus bietet Ihnen die nordrhein-westfälische Justiz vielseitige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel:

  • Abordnungen an das Bundesverfassungsgericht, oberste Bundesgerichte oder die Bundesanwaltschaft,
  • Abordnungen an Ministerien des Bundes oder des Landes, insbesondere das Ministerium der Justiz des Landes NRW oder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,
  • Zuweisungen an europäische und internationale Institutionen, insbesondere an die Europäische Union und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,
  • Bewilligung von Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben in Rechtsstaats- oder Friedensmissionen der Europäischen Union oder Vereinten Nationen,
  • Einsatz im Fortbildungsbereich der Justizakademie des Landes NRW oder als Dozent/Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege,
  • Tätigkeit als Prüferin/Prüfer bei einem der Justizprüfungsämter oder als Leiterin/Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften,
  • verschiedene Beförderungsmöglichkeiten innerhalb der Amts- und Landgerichte, zum Oberlandesgericht, aber auch zu einem Bundesgericht sowie
  • Übernahme von Leitungsfunktionen in der Justizverwaltung.

So bewerben Sie sich

In NRW werden laufend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für das Richteramt gesucht. Ihre Bewerbung können Sie an die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Obergerichtes richten, in dessen Bezirk Sie eingestellt werden möchten:

  • Oberverwaltungsgericht des Land NRW in Münster
  • Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm oder Köln,
  • Landesarbeitsgerichte Düsseldorf, Hamm oder Köln,
  • Landessozialgericht NRW in Essen,
  • Finanzgerichte Düsseldorf, Köln oder Münster.

Detaillierte Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen, erforderlichen Bewerbungsunterlagen und zum Ablauf des Auswahlverfahrens finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Gerichte:

Oberverwaltungsgericht Münster
Oberlandesgericht Düsseldorf
Oberlandesgericht Hamm
Oberlandesgericht Köln
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Landesarbeitsgericht Hamm
Landesarbeitsgericht Köln
Landessozialgericht NRW
Finanzgericht Düsseldorf
Finanzgericht Münster
Finanzgericht Köln

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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