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Sie haben Lust auf einen Job, der alles andere ist als einseitig? Sie sind ein Organisationtalent und kommunikativ? Dann tragen Sie als Justizhelferin oder Justizhelfer dazu bei, dass sich Bürgerinnen und Bürger auf eine funktionierende Justiz verlassen können!

Justizhelferinnen und Justizhelfer setzen sich bei den Justizbehörden für Sicherheit, Ordnung und Ruhe ein. Sie sorgen nicht nur für die Sicherheit in Terminen und Sitzungen, sondern erledigen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch den Aktentransport innerhalb des Hauses.

Jede Akte, die Sie bewegen, hat einen Einfluss auf das Leben eines Menschen. Ihre Aufgabe als Justizhelferin oder Justizhelfer ist also mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden. Außerdem sind Sie verantwortlich für:

  • Eingangskontrolle und somit den Zutritt zu unseren Behörden,
  • Vorführen von Gefangenen zu Terminen und Sitzungen,
  • Erledigung von Arbeiten im Rahmen der Posteingangs- und Postausgangsstelle,
  • Postaustausch unter den Justizbehörden,
  • Erteilen von Auskünften,
  • Verwalten der Asservatenstelle, Archive und Aktenkeller,
  • Hausmeistertätigkeiten und Hausdienstgeschäfte sowie
  • Fahr- und Pförtnerdienst.

Außerdem kann es sein, dass Sie als Justizhelferin oder Justizhelfer bei Bedarf auch andere Justizbehörden unterstützen. Wenn es der Anlass erfordert, tragen Sie im Dienst eine Uniform – z. B. bei Vorführungen von Angeklagten/Gefangenen oder bei der Einlasskontrolle.

Diese Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Hauptschulabschluss,
  • gesundheitliche Eignung, insbesondere körperliche Fitness.

Wünschenswert ist außerdem eine abgeschlossene Berufsausbildung, gerne im handwerklichen Bereich.

Für Ihre (spätere) Berufung in das Beamtenverhältnis gelten außerdem noch diese Voraussetzungen:

  • zum Zeitpunkt der Verbeamtung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch mit Behinderung (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43 Jahre bzw. noch nicht 45 Jahre alt,
  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns!

Ihre Einstellung als Justizhelferin bzw. Justizhelfer erfolgt in der Entgeltgruppe 4 TV-L. Sie verdienen beim Einstieg mindestens 2.500,70 Euro brutto (Stand 01.12.2022). Wenn Sie sich zur Justizwachtmeisterin bzw. zum Justizwachtmeister weiterqualifizieren, werden Sie in Besoldungsgruppe A5 eingruppiert und erhalten dann eine Besoldung von rund 2.621,19 Euro brutto zuzüglich etwaiger Zuschläge (Stand 01.12.2022). Darüber hinaus profitieren Sie von weiteren Vorteilen des Beamtenverhältnisses.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.

Fakten-Check

Lupe

Das Wichtigste im Überblick.

#Fakt1

Vielfältiger Alltag

Vielfalt

Übernehmen Sie Aufgaben in verschiedensten Bereichen!

#Fakt2

Echte Perspektiven

Brille

Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich!

#Fakt3

Sinnvoller Einsatz

Waage

Machen Sie sich für Gerechtigkeit stark!

Ihre Perspektiven

Ihre Einstellung erfolgt in ein Beschäftigungsverhältnis. Um sich zur Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister zu qualifizieren, bringen wir Ihnen rund 18 Monate in der Praxis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer alles Wissenswerte bei. Dann absolvieren Sie noch einen 10-wöchigen fachtheoretischen Lehrgang am Ausbildungszentrum der Justiz, Nebenstelle Monschau. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs und Ihrer mindestens 18-monatigen praktischen Einarbeitung bei uns als Justizhelferin bzw. Justizhelfer folgt bei entsprechenden beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe – als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister.

Als Justizhelferin bzw. Justizhelfer können Sie in 5 Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden. Im Einzelnen sind das:

  • Die ordentliche Gerichtsbarkeit mit 129 Amtsgerichten, 19 Landgerichten und den 3 Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln,
  • die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 7 Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht in Münster,
  • die Sozialgerichtsbarkeit mit den 8 Sozialgerichten und dem Landessozialgericht in Essen,
  • die Arbeitsgerichtsbarkeit mit 30 Arbeitsgerichten und den 3 Landesarbeitsgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln,
  • die Finanzgerichtsbarkeit mit den 3 Finanzgerichten in Düsseldorf, Köln und Münster sowie
  • die 19 Staatsanwaltschaften und 3 Generalstaatsanwaltschaften in Düsseldorf, Hamm und Köln.

So bewerben Sie sich

In NRW suchen wir bei den Justizbehörden immer wieder Justizhelferinnen und Justizhelfer. Freie Stellen finden Sie in unserem Stellenmarkt. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen können Sie postalisch oder per E-Mail an die Kontaktpersonen der jeweiligen Justizbehörde senden. Alle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen Stellenausschreibung.

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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