Es gibt verschiedene Einstiegswege in den Beruf der Justizfachwirtin bzw. des Justizfachwirts. Sie können direkt nach Ihrem Schulabschluss (Fachoberschulreife oder gleichwertig) bei uns die Ausbildung starten oder mit etwas Berufserfahrung einen Quereinstieg absolvieren. Für den Quereinstieg wünschen wir uns von Ihnen eine abgeschlossene Berufsausbildung im juristischen Bereich sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.
Welcher ist Ihr Weg in die Justiz.NRW?