Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d)
Sie arbeiten mit Tätern und schützen Opfer.
Sie arbeiten mit Tätern und schützen Opfer.
Wenn jemand durch eine Straftat den Boden unter den Füßen verloren hat, wollen Sie ihm neuen Halt geben und ihm zurück ins Leben helfen – egal ob Opfer oder Täter?
Dann kommen Sie als Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d) zur Justiz.NRW. Hier begleiten Sie sowohl straffällig gewordene Menschen als auch Personen, die durch Straftaten geschädigt wurden und unterstützen diese dabei, ihr Leben eigenverantwortlich und stabil zu führen.
An jedem Landgericht in Nordrhein-Westfalen gibt es einen ambulanten Sozialen Dienst, der die Fachbereiche Gerichts- und Bewährungshilfe sowie Führungsaufsicht umfasst. Sie können dort in den Fachbereichen Gerichtshilfe sowie Bewährungshilfe und Führungsaufsicht arbeiten.
Als Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes kümmern Sie sich hauptsächlich um straffällig gewordene Menschen, die die unterschiedlichsten Probleme mit sich bringen, wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Sucht, psychische und physische Beeinträchtigungen, soziale Desintegration oder verringerte soziale Kompetenz.
Insbesondere im Rahmen der Psychosozialen Prozessbegleitung unterstützen Sie aber auch Opfer bzw. Geschädigte von Straftaten.
Im Rahmen der Gerichtshilfe untersuchen und berichten Sie als Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d) über die persönlichen Verhältnisse und die soziale Lage von Beschuldigten, Angeklagten und Verurteilten. Ihre Berichte unterstützen die Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Strafvollstreckungsbehörden und Gnadenstellen bei einer sachgerechten Entscheidung.
Zur Gerichtshilfe gehört auch die Aufgabe, Verurteilte zu unterstützen, die ihre Geldstrafe nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist beglichen haben. Sie helfen ihnen zum Beispiel dabei, Ratenzahlungsanträge zu stellen oder die Geldstrafe mit gemeinnütziger Arbeit abzugelten.
Eine weitere wichtige Aufgabe im Rahmen der Gerichtshilfe ist der Täter-Opfer-Ausgleich. Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des ambulanten Sozialen Dienstes haben Sie dabei eine vermittelnde Funktion. Sie unterstützen die Konfliktparteien beim Finden einer außergerichtlichen Lösung mit einer schnellen und fairen Wiedergutmachung.
Zu den sehr anspruchsvollen Aufgaben im Rahmen der Gerichtshilfe gehört auch die psychosoziale Prozessbegleitung. Für diese Aufgabe brauchen Sie eine Zusatzqualifikation. Diese befähigt Sie, besonders schutzbedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu unterstützen, die Opfer eines Sexualdeliktes oder einer Gewalttat geworden sind. Die Prozessbegleitung ist eine nicht-rechtliche Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie dient dazu, die psychische Belastung der Betroffenen zu reduzieren.
Im Rahmen der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht betreuen Sie als Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d) Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche, deren Freiheits- oder Jugendstrafe ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde bzw. die unter Führungsaufsicht stehen. Sie sind eine wichtige Bezugsperson für diese Menschen und kennen deren Umfeld und Geschichte.
Ganz konkret und praktisch helfen Sie Ihren Klientinnen und Klienten dabei, ihr Leben eigenverantwortlich zu organisieren und so zu verändern, dass sie in Zukunft straffrei leben können. Dabei gibt es kein Schema-F. Das Hilfs- und Betreuungsangebot richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Menschen, die Sie begleiten.
Entsprechend vielseitig und abwechslungsreich ist diese Aufgabe. So beraten Sie zum Beispiel bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder auch bei Suchtproblemen oder helfen bei Wohnungssuche bzw. -erhalt.
Um Entwicklungen richtig einschätzen zu können und rechtzeitig die richtigen Maßnahmen zu eingreifen oder Hilfe zu bieten, arbeiten Sie eng zusammen mit:
Zusätzlich zur Unterstützungsarbeit überwachen Sie auch, ob Ihre Klientinnen und Klienten ihre Auflagen und Weisungen einhalten. In vom Gericht bestimmten Zeitabständen oder bei Bedarf berichten Sie über ihre Lebensführung. Anhand dieser Berichte entscheidet das aufsichtführende Gericht je nach Bewährungsverlauf über Straferlass, Verlängerung, Verkürzung oder Widerruf der Bewährungszeit.
Sie haben ein mit Bachelorgrad, Mastergrad oder Diplom abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Sozialarbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung? Sie suchen nach einer fachlich und menschlich anspruchsvollen Arbeit, mit der Sie einen sinnvollen Beitrag für eine bessere Gesellschaft leisten? Dann haben Sie die besten Voraussetzungen, um sich als Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d) bei der Justiz.NRW zu bewerben.
Als Fachkraft im ambulanten Sozialen Dienst (m/w/d) werden Sie ins Beamtenverhältnis berufen. Hierfür gelten die folgenden allgemeinen Voraussetzungen:
Des Weiteren sollten Sie die folgenden Eigenschaften mitbringen:
Grundsätzlich starten Sie bei uns zunächst für mindestens 1 Jahr im Angestelltenverhältnis. Falls Sie noch keine hauptberufliche Tätigkeit von 2,5 Jahren nachweisen können, verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend. Danach werden Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis berufen.
Als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter werden Sie in die Entgeltgruppe S 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder eingruppiert.
Als Beamtin bzw. Beamter erhalten Sie zunächst eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 9 der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz. Außerdem unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen stattdessen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.
Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.
Nach der Einstellung als Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d) im Angestelltenverhältnis erfolgt spätestens nach 2,5 Jahren und bei Vorliegen der Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Es warten interessante Entwicklungsperspektiven in speziellen Bereichen wie etwa Psychosoziale Prozessbegleitung, Mediation in Strafsachen oder/und in Leitungsfunktionen des ambulanten Sozialen Dienstes auf Sie.
In Nordrhein-Westfalen werden regelmäßig Fachkräfte für den ambulanten Sozialen Dienst gesucht. Die Stellenausschreibungen finden Sie im Justizministerialblatt sowie im Stellenmarkt.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüfen wir alle eingegangenen Bewerbungen sorgfältig und treffen eine erste Vorauswahl an Kandidatinnen und Kandidaten, die wir dann zu Vorstellungsterminen einladen.
Bewerben können Sie sich ganz einfach über unser Bewerbungsportal.
Beeinträchtigung / schriftliche Bewerbung:
Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit unserem Online-Bewerbungsverfahren haben, können Sie sich auch schriftlich bewerben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte zunächst an die untenstehenden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Vielen Dank.
Zum Beispiel zu Einstellungsvoraussetzungen, den Bewerbungsunterlagen oder zum Auswahlverfahren? Dann wenden Sie sich an die unten aufgeführten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Ruth Hegger
für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (mit den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal)
Tel. +49 211 4971-419
E-Mail: einstellung-asd [at] olg-duesseldorf.nrw.de (einstellung-asd[at]olg-duesseldorf[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de
Hendrik Gaub
für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (mit den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen)
Tel. +49 2381 272-4709
E-Mail: hendrik.gaub [at] olg-hamm.nrw.de (hendrik[dot]gaub[at]olg-hamm[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-hamm.nrw.de
Andrea Kiskalt
für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln (mit den Landgerichtsbezirken Aachen, Bonn und Köln)
Tel. +49 221 7711-433
E-Mail: andrea.kiskalt [at] olg-koeln.nrw.de (andrea[dot]kiskalt[at]olg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.olg-koeln.nrw.de
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
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