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Sie wollen sich für die Sicherheit, Ordnung und Ruhe bei den Justizbehörden einsetzen? Als Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister sind Sie in Gerichten und Staatsanwaltschaften verantwortlich für die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitskonzeptes NRW. Hierbei üben Sie hoheitsrechtliche Befugnisse im Rahmen Ihrer Aufgaben aus. Was heißt das konkret?

Als Beamtin bzw. Beamter im Justizwachtmeisterdienst tragen Sie im Dienst grundsätzlich eine Uniform.

Sie

  • sorgen für die Sicherheit in Terminen und Sitzungen,
  • entscheiden im Rahmen der Eingangskontrolle, falls notwendig auch mittels einer manuellen Personenkontrolle, wer Zutritt zu unseren Behörden erhält,
  • führen Gefangene zu Terminen und Sitzungen vor,
  • bewachen die vorgeführten und in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude und
  • übernehmen/unterstützen nach Anweisung das Festhalten, vorläufige Festnehmen, Vorführen oder Verhaften einer Person sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen.

Daneben können Sie auch mit anderen Aufgaben im Rahmen der Justizorganisation, z. B. im Archiv oder in der Logistik, betraut werden.

Sie sehen – mit Ihrer Präsenz und Ihrem Einsatz tragen Sie als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister nicht nur entscheidend zur Sicherheit in unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften bei, sondern auch zu der Erfahrung, die Bürgerinnen und Bürger mit der Justiz machen.

Diese Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Hauptschulabschluss und
  • gesundheitliche Eignung, insbesondere körperliche Fitness.

Wünschenswert ist außerdem eine abgeschlossene Berufsausbildung, gerne im handwerklichen Bereich.

Für Ihre (spätere) Berufung in das Beamtenverhältnis gelten außerdem noch diese Voraussetzungen:

  • zum Zeitpunkt der Verbeamtung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch mit Behinderung (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43 Jahre bzw. noch nicht 45 Jahre alt,
  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union und
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns!

Als Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister können Sie in den fünf Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften in NRW eingesetzt werden. Im Einzelnen sind das:

  • die ordentliche Gerichtsbarkeit mit 129 Amtsgerichten, 19 Landgerichten und den drei Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln,
  • die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit sieben Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht in Münster,
  • die Sozialgerichtsbarkeit mit den acht Sozialgerichten und dem Landessozialgericht in Essen,
  • die Arbeitsgerichtsbarkeit mit 30 Arbeitsgerichten und den drei Landesarbeitsgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln,
  • die Finanzgerichtsbarkeit mit den drei Finanzgerichten in Düsseldorf, Köln und Münster und
  • die 19 Staatsanwaltschaften sowie die drei Generalstaatsanwaltschaften in Düsseldorf, Hamm und Köln.

Zunächst starten Sie bei uns in der Regel als Justizhelferin bzw. Justizhelfer, und wir bringen Ihnen in der Praxis alles bei, was Sie wissen müssen. Um sich zur Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister weiter zu qualifizieren, absolvieren Sie zusätzlich noch einen 10-wöchigen fachtheoretischen Lehrgang am Ausbildungszentrum der Justiz, Nebenstelle Monschau. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs und einer mindestens 18-monatigen Berufserfahrung bei uns als Justizhelferin bzw. Justizhelfer folgt bei entsprechenden beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe – als Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister.

In dem 10-wöchigen fachtheoretischen Lehrgang lernen Sie in unserem Ausbildungszentrum der Justiz (Nebenstelle Monschau) die Grundlagen für einen erfolgreichen Einsatz im Rahmen des Sicherheitskonzeptes NRW. Hierzu zählt:

  • Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst,
  • Ausübung und Grenzen unmittelbaren Zwangs in Theorie und Praxis,
  • Waffenrecht, Waffenkunde und Bestimmung von Waffen
  • Vermittlung grundlegender Rechtskenntnisse,
  • Grundzüge der Psychologie,
  • Dienstordnung
  • Zustellungsrecht
  • Staatsrecht und öffentliches Dienstrecht
  • Gerichtsorganisation,
  • Gesundheitsfürsorge,
  • Fremd- und Eigensicherung
  • Erste Hilfe (Betriebshelferinnen und Betriebshelfer),
  • praktische und theoretische Einweisung in Strahlenschutz einschl. der Möglichkeit des Erwerbs der Befähigung zur bzw. zum Strahlenschutzbeauftragten
  • Gepäckdurchleuchtung und Eingangskontrolle,
  • Umgang mit dem Einsatz von Handfunksprechgeräten sowie
  • professioneller Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt.

Wie bereits erwähnt, stellen wir Sie zunächst als Justizhelferin bzw. Justizhelfer ein. Hier richtet sich Ihr Verdienst nach der Entgeltgruppe 4 TV-L. Der Berufseinstieg als Justizoberwachtmeisterin bzw. Justizoberwachtmeister erfolgt in der Besoldungsgruppe A 5. Je nach wahrgenommener Funktion ist eine Beförderung bis Besoldungsgruppe A 7 (Erste Justizhauptwachtmeisterin bzw. Erster Justizhauptwachtmeister) möglich. Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen finden Sie in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte und der Landesbesoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte.

Unabhängig von Beförderungen steigt die Besoldung mit zunehmender Erfahrung in Stufen an und kann sich durch Zuschläge – z. B. einen Familienzuschlag – erhöhen. In Krankheitsfällen wird eine Beihilfe gewährt. Darüber hinaus erwerben Sie Pensionsansprüche nach beamtenrechtlichen Grundsätzen.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.

Fakten-Check

Lupe

Das Wichtigste zum Beruf der Justizwachtmeisterin bzw. des Justizwachtmeisters im Überblick

#Fakt1

Vielfältiger Alltag

Gehirn

Übernehmen Sie Aufgaben in verschiedensten Bereichen!

#Fakt2

Echte Perspektiven

Brille

Entwickeln Sie sich zur Leiterin bzw. zum Leiter einer Wachtmeisterei!

#Fakt3

Sinnvoller Einsatz

Waage

Sorgen Sie für Sicherheit innerhalb der Justiz!

Ihre Perspektiven

Interessant zu wissen: Sie können sich zur Leiterin bzw. zum Leiter oder auch zur stellvertretenden Leiterin bzw. zum stellvertretenden Leiter einer Wachtmeisterei entwickeln! Dann übernehmen Sie Führungsverantwortung und sind u. a. dafür zuständig, die Aufgaben des Wachtmeisterdienstes zu verteilen und neue Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter einzuarbeiten.
Mit kontinuierlichen Fortbildungen sorgen wir dafür, dass Sie als Beamtin bzw. Beamter des Justizwachtmeisterdienstes in der Lage sind, die Sicherheit der Justizeinrichtungen zu gewährleisten und Ihre weiteren Aufgaben sicher zu erfüllen.

So können Sie sich bewerben

Feste Einstellungstermine für den Justizwachtmeisterdienst sind nicht vorgegeben – schauen Sie einfach regelmäßig auf unserem Stellenmarkt vorbei. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung als Justizhelferin bzw. Justizhelfer!

Unser Auswahlverfahren besteht je nach Einstellungsbehörde aus einem Vorstellungsgespräch und ggf. zusätzlich einem schriftlichen Aufgabenteil. Bewerberinnen und Bewerber, die im Auswahlverfahren in die engere Wahl gezogen werden, müssen zum Abschluss außerdem Ihre gesundheitliche Eignung, insbesondere die körperliche Fitness, nachweisen.

 

Sie haben Fragen?

Wenden Sie sich einfach direkt an die jeweilige Einstellungsbehörde, bei der Sie sich für eine Stelle im Wachtmeisterdienst interessieren. Die Kontaktdaten können Sie auf dieser Seite über die Postleitzahlsuche finden.

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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