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Vollzugsjuristinnen und Vollzugsjuristen nehmen als Mitglieder des Leitungsteams in Justizvollzugsanstalten Leitungs- und Führungsaufgaben wahr.

Zum Alltag von Vollzugsjuristinnen und Vollzugsjuristen gehören neben der klassischen juristischen Tätigkeit auch der Austausch mit Beschäftigten vieler Fachrichtungen – u. a. Vollzugsdienst, Werkdienst, Fachdienste, Verwaltung – und die Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen. Betreuung, Behandlung und Versorgung der Gefangenen ebenso wie die Personalführung fallen in ihr Aufgabengebiet.

Vollzugsjuristinnen und Vollzugsjuristen bearbeiten Anträge, Eingaben, Beschwerden, Anträge auf gerichtliche Entscheidungen, Rechtsbeschwerden und Petitionen von Gefangenen ebenso wie Stellungnahmen und Schriftsätze gegenüber Gefangenen, Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten, Gerichten und anderen Behörden. In Zusammenarbeit mit allen Fachdiensten entscheiden sie über Vollzugspläne, Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen und Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung, Disziplinarmaßnahmen gegen Gefangene und besondere Sicherungsmaßnahmen.

Sie übernehmen Aufgaben als Ermittlungsführerin / Ermittlungsführer im Rahmen von beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren und fertigen Vertragsentwürfe sowie Berichtsentwürfe für das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen an. Außerdem wirken sie bei sonstigen, die eigene Abteilung betreffenden Angelegenheiten mit, z. B. bei Personal- und Sachausstattung, dienstrechtlichen Angelegenheiten und Beurteilungen sowie Haushaltsplanung und Bauangelegenheiten.

Zwar ist auch die Arbeitsbelastung im Justizvollzug – wie auch in anderen Bereichen der Justiz – angesichts zunehmender Arbeitsverdichtung und knapper personeller Ressourcen nicht zu unterschätzen. Flexible Arbeitszeitmodelle sowie Telearbeit ermöglichen jedoch die Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf. Daneben gibt es außerdem Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung.

Sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gefängnismauern stellt der Justizvollzug ein spannendes und abwechslungsreiches Berufsfeld für Juristinnen und Juristen dar. In Nordrhein-Westfalen arbeiten Vollzugsjuristinnen und Vollzugsjuristen in allen 36 Justizvollzugsanstalten, im Ministerium der Justiz und in der Zentralstelle für Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug in Düsseldorf. Darüber hinaus können Lehrtätigkeiten an der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen und der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen wahrgenommen werden.

Als Vollzugsabteilungsleitung ist die Vollzugsjuristin / der Vollzugsjurist aktiv an der Gestaltung eines behandlungsorientierten Justizvollzugs beteiligt.

Als Leitung einer Justizvollzugsanstalt vertritt die Vollzugsjuristin / der Vollzugsjurist die Anstalt nach außen, koordiniert Vollzugsaufgaben und trägt die Verantwortung für den gesamten Vollzug. Darüber hinaus obliegt ihr / ihm die Personalführung.

Als Referentin / Referent in der Strafvollzugsabteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen gestalten sie die strategischen Ziele des Justizvollzuges in Nordrhein-Westfalen mit – mit insgesamt rund 8.000 Bediensteten sowie 18.500 Haftplätzen in 36 Justizvollzugsanstalten und fünf Jugendarrestanstalten.

In der Zentralstelle für Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug ist die Arbeit im Wesentlichen mit einer rechtsanwaltlichen Tätigkeit vergleichbar. Vollzugsjuristinnen und Vollzugsjuristen wird die selbständige und weitgehend eigenverantwortliche Bearbeitung der dort anfallenden juristischen Tätigkeiten übertragen.

Als haupt- oder nebenamtliche Lehrkräfte an der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen haben sie Anteil an der theoretischen Ausbildung des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes im Justizvollzug. Als Dozentinnen und Dozenten an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen unterrichten sie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt.

Das Amt der Leitung einer Justizvollzugsanstalt als Vollzugsjuristin / Vollzugsjurist gehört zur Laufbahn des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.

Juristinnen und Juristen können zur Probezeit für diese Laufbahn zugelassen werden, wenn sie nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • Befähigung zum Richteramt, d. h. Volljurist
  • Vorhandensein erforderlicher sozialer Kompetenzen

Die weiteren Voraussetzungen für den Probedienst in Nordrhein-Westfalen sind:

  • mindestens Note „befriedigend“ in der zweiten juristischen Staatsprüfung
  • zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn; von schwerbehinderten Menschen wird nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Nachgewiesene berufliche Vorerfahrungen sind wünschenswert, z. B.:

  • mehrwöchiges Praktikum im Justizvollzug
  • Schwerpunktsetzung im Studium (z. B. Kriminologie, Strafrecht, Strafvollzug)
  • während des Referendariats Wahl- oder Verwaltungsstation im Justizvollzug
  • ehrenamtliche Betreuung im Justizvollzug

Die Einstellung erfolgt unter unmittelbarer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Während der dreijährigen Probezeit durchlaufen die Vollzugsjuristinnen und Vollzugsjuristen Stationen in verschiedenen Einrichtungen des Justizvollzuges. Sie werden von Anbeginn an Führungsaufgaben herangeführt und oftmals bereits nach wenigen Monaten mit der Leitung einer Vollzugsabteilung betraut. Überdies ist ein jeweils mehrmonatiger Einsatz im Ministerium der Justiz und in der Zentralstelle für Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug vorgesehen.

Vollzugsjuristinnen und Vollzugsjuristen stehen mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – grundsätzlich folgende Funktionen offen: ständige Anstaltsleitervertretung, Anstaltsleitung, Referenten- oder Referatsleitertätigkeit in der obersten Landesbehörde. Auch Lehrtätigkeiten an der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen und der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel können wahrgenommen werden.

Vollzugsjuristinnen und Vollzugsjuristen erhalten als Beamtinnen und Beamte auf Probe Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe A 13, Landesbesoldungsgesetz –  LBesG NRW. Später reicht die Bandbreite der Besoldung je nach Aufgaben und Funktion von Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 mit Amtszulage bzw. B 2.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte im Justizvollzug.

Wie können Sie sich bewerben?

In Nordrhein-Westfalen werden immer wieder qualifizierte Vollzugsjuristinnen und Vollzugsjuristen gesucht. Einstellungen erfolgen bedarfsabhängig. Ihre Initiativbewerbung können Sie ganz einfach per E-Mail an Frau Frühwein am Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen senden: stefanie.fruehwein [at] jm.nrw.de (stefanie[dot]fruehwein[at]jm[dot]nrw[dot]de). Freie Stellen werden auch im Stellenmarkt veröffentlicht.

Wer während des Referendariats eine Verwaltungsstation oder Wahlstation in einer Justizvollzugsanstalt – in Einzelfällen auch in der Abteilung IV (Vollzugsabteilung) des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen – absolvieren möchte, richtet die Bewerbung an die Justizvollzugsanstalt der Wahl bzw. das Ministerium der Justiz.

Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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