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„Ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen“ (Mt 25,36) und „Denkt an die Gefangenen als wäret ihr mitgefangen“ (Hebr 13,3) – die Kirchen sehen sich auch im Bereich des Justizvollzuges in der Verantwortung und engagieren sich in der seelsorglichen Betreuung der Gefangenen. Diese haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine religiöse bzw. seelsorgliche Begleitung während des Freiheitsentzugs.

Seelsorgerinnen und Seelsorger übernehmen im Justizvollzug folgende Aufgaben:

  • Feiern von Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen sowie Spenden der Sakramente
  • Führen von Einzelgesprächen mit Gefangenen und Bediensteten
  • langfristige Beratung und Begleitung der Gefangenen in persönlichen Angelegenheiten
  • Angebote zur Reflexion und Meditation
  • Besuchen und Beraten von Angehörigen der Gefangenen
  • Krisenintervention und seelsorgliche Begleitung in Ausnahmesituationen (z. B. Trennung, Krankheit, Trauer)
  • thematische Gruppen, Kontaktgruppenarbeit
  • Teilnahme an Konferenzen, Mitwirkung an Aus-, Fort- und Weiterbildung, Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit karitativen und diakonischen Verbänden, Pflege von Kontakten zu den Ortsgemeinden und Öffentlichkeitsarbeit

Seelsorgerinnen und Seelsorger im Justizvollzug vermitteln den Gefangenen religiöse Erfahrungen und leiten sie in der Praxis des christlichen Glaubens an. Sie sind aber auch in ganz normalen Fragen des alltäglichen Lebens und Zusammenlebens wichtige Bezugspersonen für alle Gefangenen und auch Bediensteten. Als Vertrauenspersonen tragen sie dazu bei, Probleme einzelner Gefangener, aber auch Konflikte innerhalb der Einrichtung zu lösen.

Seelsorgerinnen und Seelsorger, die in Justizvollzugsanstalten tätig sind, werden in besonderem Maße gefordert, da Gefangene während ihrer Inhaftierung oftmals das eigene Leben in Frage stellen, existentielle Krisen durchleben und möglicherweise großen Gesprächsbedarf haben. Situationen und Konflikte, die in Freiheit schon schwierig zu meistern sind, können sich unter den Umständen des Freiheitsentzuges massiv verschärfen und das Wohlergehen der / des einzelnen Gefangenen, aber auch das geordnete Zusammenleben in der Gemeinschaft gefährden. Seelsorgerinnen und Seelsorger sind dann wichtige Vertrauenspersonen.

Da sie der Schweigepflicht unterliegen, müssen Seelsorgerinnen und Seelsorger in Justizvollzugsanstalten damit umgehen können, dass sie oftmals sehr persönliche Dinge erfahren und mit existenziellen Konflikten konfrontiert werden – diese aber für sich behalten müssen. Sie sollten daher über eine sehr stabile Persönlichkeit verfügen und ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit mitbringen. Einfühlungsvermögen ist bei ihrer Tätigkeit ebenso wichtig wie die Fähigkeit, jederzeit die nötige Distanz zu den Gefangenen zu wahren.

Seelsorgerinnen und Seelsorger finden in der Justizvollzugsanstalt ein herausforderndes Arbeitsfeld, das sie mit nahezu allen menschlichen Fragestellungen und Konflikten konfrontiert, ihnen angesichts existenzieller Fragestellungen aber auch die Möglichkeit eröffnet, besonders intensive spirituelle Erfahrungen zu vermitteln und mitzuerleben.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte.

Wie können Sie sich bewerben?

Die Stellenbesetzung geschieht durch die jeweiligen Kirchen in Absprache mit dem Land. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Landeskirche oder Diözese.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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