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Pädagoginnen und Pädagogen im Erziehungswissenschaftlichen Dienst planen, organisieren und realisieren außerschulische Bildungsangebote sowie Förder- und Erziehungsangebote für junge Gefangene. Sie vermitteln den Gefangenen lebenspraktische Fähigkeiten und unterstützen sie bei ihrer Entwicklung zur Selbständigkeit. Denn im Jugendstrafrecht steht die Erziehung im Vordergrund.

Jugendstrafvollzug wird angewendet, wenn junge, straffällig gewordene Menschen eine Jugendstrafe ohne Bewährung erhalten. Ob ein Urteil nach Jugendstrafrecht erfolgt, hängt nicht nur vom Alter der Täterin / des Täters ab, sondern vom individuellen Reifegrad. So können auch junge Erwachsene nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn bei ihnen eine Entwicklungsverzögerung festgestellt wird.

Die Gestaltung des Jugendstrafvollzuges richtet sich nach den Regelungen des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Dieses sieht vor, den Strafvollzug erzieherisch zu gestalten und die Förderung auf die individuellen Bedürfnisse der straffällig gewordenen Jugendlichen abzustimmen.

Dementsprechend verfügen Jugendstrafanstalten über ein breites und differenziertes Angebot schulischer und beruflicher Bildungsmaßnahmen. Zudem bieten sie ein breites Betreuungs- und Erziehungsangebot, Wohngruppen, Gesprächs- und Therapiegruppen sowie ein umfassendes Angebot zur Sport- und Freizeitgestaltung.

Aufgabe der Pädagoginnen und Pädagogen ist es, die Aus- und Weiterbildung der Gefangenen im Jugendstrafvollzug zu begleiten. Sie

  • stellen den individuellen Förderungs- und Erziehungsbedarf der Inhaftierten fest,
  • wirken bei der Vollzugsplanung der jungen Gefangenen mit,
  • planen, leiten und evaluieren sinnvolle freizeitpädagogische Maßnahmen,
  • entwerfen, organisieren und evaluieren anstaltsinterne Freizeitkonzepte,
  • erarbeiten anstaltsinterne Förderungs- und Erziehungskonzepte und setzen diese um,
  • leiten pädagogische Interventionen und
  • arbeiten mit allen im Vollzug tätigen Bediensteten zusammen und kooperieren mit Externen.
  • Sie wirken auch bei der Vollzugsplanung der jungen Gefangenen mit.

Das Ziel aller Maßnahmen und Angebote ist die Entwicklung prosozialer Verhaltensweisen, die Persönlichkeitsreifung und die Verbesserung der Lebenslage der Gefangenenin der Justizvollzugseinrichtung sowie nach ihrer Entlassung. Nicht zuletzt vom Engagement der Pädagoginnen und Pädagogen hängt es ab, ob Gefangene den Strafvollzug sinnvoll nutzen, die Chancen auf Resozialisierung ergreifen und nach ihrer Entlassung den Sprung in ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten schaffen.

Ihre Arbeit mit straffällig gewordenen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen in einer Jugendjustizvollzugsanstalt bringt für die Pädagoginnen und Pädagogen viele Herausforderungen mit sich.

Die Gefangenen aus unterschiedlichsten kulturellen Kreisen und sozialen Schichten haben teilweise multiple Entwicklungsdefizite, denen die Pädagoginnen und Pädagogen geduldig, einfühlsam und energisch begegnen müssen. Sie müssen in der Lage sein, gravierende Bildungsdefizite zu analysieren und passende Erziehungs- und Förderungsmaßnahmen zu konzipieren, zu begleiten und zu bewerten.

Pädagoginnen und Pädagogen in Jugendjustizvollzugsanstalten kommen im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Jugendkriminalität und -verwahrlosung sowie mit den individuellen sozialen und psychischen Problemen der ihnen anvertrauten Menschen in Berührung und erleben auch schwierige Situationen und Krisen mit. Sie sollten daher

  • über eine stabile, ausgeglichene Persönlichkeit verfügen,
  • einfühlsam, aber zugleich durchsetzungsfähig sein,
  • gerne im Team und interdisziplinär arbeiten und
  • bei Auseinandersetzungen eine gute Balance zwischen Nähe und Distanz wahren können.

Der Erziehungswissenschaftliche Dienst im Justizvollzug ist mit der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen vergleichbar.

Bewerberinnen und Bewerber, die im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen tätig werden wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Erziehungs- oder Sozialwissenschaften (vorzugsweise der Studienrichtung Rehabilitationspädagogik, Sozialpädagogik oder Sonderpädagogik) möglichst mit den Schwerpunkten Freizeitpädagogik, Verhaltens- oder Erziehungsschwierige

Die Einstellung in den Erziehungswissenschaftlichen Dienst erfolgt in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind.

Die Vergütung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter erfolgt in der Entgeltgruppe 13 TV-L.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte im Justizvollzug.

Wie können Sie sich bewerben?

Einstellungen in den Erziehungswissenschaftlichen Dienst erfolgen bedarfsabhängig. Initiativbewerbungen sind jederzeit erwünscht bei allen Jugendjustizvollzugsanstalten, die gerne auch vorab individuelle Information und Beratung geben. Freie Stellen werden auch im Stellenmarkt veröffentlicht.

Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de

Aktuelle Stellenangebote

Derzeit sind keine passenden Stellen vorhanden. 

Zum Stellenmarkt… Dein Weg in die Justiz.NRW

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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