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Ausgebildete Sozialarbeiterinnen oder -pädagoginnen und Sozialarbeiter oder -pädagogen wirken als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialdienst bei der Behandlung von Strafgefangenen und Verwahrten mit, damit diese ihre Vollzugsziele erreichen und darüber hinaus nach dem Strafvollzug ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten führen können.

In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass sich die Lebenslage von gefangenen Erwachsenen und Jugendlichen im Vollzug in psychischer, sozialer und / oder materieller Hinsicht verbessert.

Zu ihren Kernaufgaben gehören fachliche Diagnostik und Beratung, Behandlung, Vernetzung und Vermittlung sozialer Hilfen für Gefangene. Ihre Tätigkeit beginnt mit der Aufnahme der Gefangenen in die Justizvollzugsanstalt und endet im Allgemeinen mit deren Entlassung. Damit sollen die Gefangenen bestmöglich auf die Entlassung vorbereitet werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialdienst kümmern sich u. a. um

  • Ausländerberatung
    Die Ausländerberaterin/Der Ausländerberater koordiniert Betreuungs- und Beratungsangebote für ausländische Gefangene und ist Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Ausländerbehörden und diplomatische/konsularische Vertretungen. Sie/Er bietet den mit ausländischen Gefangenen befassten Bediensteten fachliche Beratung an (durch aktualisiertes Informationsmaterial über ausländische, kulturelle und politische Themen, Fragen, Info-Veranstaltungen und Einzelberatung). Darüber hinaus bietet sie/er den ausländischen Gefangenen Beratung und Hilfestellung bei ausländerrechtlichen Angelegenheiten und damit verbundenen familiären und sozialen Problemen an.
  • Partner-, Familien- und Konfliktberatung
  • Entlassungsvorbereitung
    Für Gefangene, die sich auf ihre Haftentlassung vorbereiten und bei denen ein besonderer sozialarbeiterischer Handlungsbedarf besteht, werden vom Sozialen Dienst besondere Angebote zur Verfügung gestellt, wie zum Beispiel Gesprächsgruppen für Gefangene mit Alkoholproblemen, Bewerbertraining, gesundheitsbewusstes Kochen und vieles mehr.
  • Schuldnerberatung
    Viele Gefangene sind von Überschuldung betroffen. Dabei stellt Überschuldung ein massives Wiedereingliederungshemmnis dar. Ziel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes ist es deshalb, die Gefangenen so weit bei der Entschuldung zu unterstützen, dass zum Zeitpunkt der Haftentlassung alle vorliegenden und zu erwartenden Pfändungen in Ratenzahlungs- oder Ratenvergleichsvereinbarungen umgestellt sind. Dazu arbeiten sie eng mit den Schuldnerberatungsdiensten der anderen Justizvollzugsanstalten und mit externen Schuldnerberatungsstellen zusammen. Parallel dazu werden mit den Gefangenen in Trainingskursen Strategien zur Vermeidung künftiger Überschuldung erarbeitet.
  • Soziales Training
    Vielfach führen enorme Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung zu Straffälligkeit. Darüber hinaus erweisen sich diese Defizite als ein großes Hindernis bei der Wiedereingliederung. Vor diesem Hintergrund hat sich soziales Training als eine Maßnahme der Aus- und Weiterbildung in den Justizvollzugsanstalten etabliert, durch die bestehende Wiedereingliederungshilfen ergänzt werden. Ziele des sozialen Trainings sind Aufgreifen von Schwierigkeiten in der Lebensbewältigung, Verbesserung der Handlungskompetenz in Alltagssituationen und Erkunden von Fähigkeiten, die zu einer Verhaltensänderung führen.
  • Suchtberatung
    Die vom Sozialen Dienst durchgeführte Suchtberatung bietet Hilfen für drogen, alkohol- und medikamentenabhängige sowie für glücksspielsüchtige Gefangene. Die Ziele im Einzelnen sind: Schaffen einer Therapiemotivation, Information über Angebote interner und externer Suchtberatung und Vermittlung ambulanter bzw. stationärer Hilfen.

und wirken u. a. mit bei

  • der Vollzugsgestaltung,
  • der Behandlungsuntersuchung der Gefangenen,
  • der Vollzugsplanung,
  • der Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Vollzugslockerungen sowie
  • der Haftvermeidung und Haftreduzierung.
     

Drogen-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, Glücksspiel und Überschuldung, Arbeitslosigkeit oder Obdachlosigkeit, enorme Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung – die Begleitumstände der Straffälligkeit der Gefangenen sind vielfältig. Dadurch ist das Aufgabengebiet des Sozialdienstes im Strafvollzug sehr anspruchsvoll und herausfordernd.

Als Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Sozialdienst gilt es, diese Gründe für die Straffälligkeit der Gefangenen nicht zu einem Wiedereingliederungshemmnis werden zu lassen. Gemeinsam mit den Gefangenen und in Abstimmung mit anderen Fachdiensten arbeiten sie daran, dass die Gefangenen zur Überprüfung ihrer Einstellungen motiviert werden, neue Handlungs- und Verhaltensmuster erproben und damit ihre sozialen Rechte und Pflichten nicht nur kennen, sondern auch wahrnehmen.

Der Sozialdienst gehört zur Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bewerberinnen und Bewerber als Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Sozialdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mit Bachelorgrad, Mastergrad oder Diplom abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Sozialarbeit oder Sozialpädagogik an einer Fach- oder Gesamthochschule oder Universität
  • staatliche Anerkennung

Bei Berufung in das Beamtenverhältnis müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eine hauptberufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes nach dem Studium, die geeignet ist zur Wahrnehmung der Laufbahn
  • zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
     

Die Einstellung in den Sozialdienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Sofern die persönlichen sowie beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Übernahme in das Beamtenverhältnis angestrebt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialdienst erhalten als Beamtinnen / Beamte eine Besoldung nach Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW und werden in die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 (ggf. A 13) (zzgl. etwaiger Zuschläge) eingruppiert. Als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 10 TV-L.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte im Justizvollzug.

Wie können Sie sich bewerben?

Einstellungen in den Sozialdienst erfolgen bedarfsabhängig. Initiativbewerbungen sind jederzeit erwünscht bei allen Justizvollzugsanstalten, die gerne auch vorab individuelle Information und Beratung geben. Freie Stellen werden auch im Stellenmarkt veröffentlicht.

Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Einen Anhaltspunkt, welche Justizvollzugsanstalt sich in der Nähe Ihres Wohnortes befindet, bietet die Übersichtkarte zum Justizvollzug.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de

Aktuelle Stellenangebote

Derzeit sind keine passenden Stellen vorhanden. 

Zum Stellenmarkt… Dein Weg in die Justiz.NRW

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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