Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter im Sozialdienst (m/w/d)
Sie bereiten Gefangene auf das Leben in Freiheit vor.
Sie bereiten Gefangene auf das Leben in Freiheit vor.
Ausgebildete Sozialarbeiterinnen oder -pädagoginnen und Sozialarbeiter oder -pädagogen wirken als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialdienst bei der Behandlung von Strafgefangenen und Verwahrten mit, damit diese ihre Vollzugsziele erreichen und darüber hinaus nach dem Strafvollzug ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten führen können.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass sich die Lebenslage von gefangenen Erwachsenen und Jugendlichen im Vollzug in psychischer, sozialer und / oder materieller Hinsicht verbessert.
Zu ihren Kernaufgaben gehören fachliche Diagnostik und Beratung, Behandlung, Vernetzung und Vermittlung sozialer Hilfen für Gefangene. Ihre Tätigkeit beginnt mit der Aufnahme der Gefangenen in die Justizvollzugsanstalt und endet im Allgemeinen mit deren Entlassung. Damit sollen die Gefangenen bestmöglich auf die Entlassung vorbereitet werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialdienst kümmern sich u. a. um
und wirken u. a. mit bei
Drogen-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, Glücksspiel und Überschuldung, Arbeitslosigkeit oder Obdachlosigkeit, enorme Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung – die Begleitumstände der Straffälligkeit der Gefangenen sind vielfältig. Dadurch ist das Aufgabengebiet des Sozialdienstes im Strafvollzug sehr anspruchsvoll und herausfordernd.
Als Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Sozialdienst gilt es, diese Gründe für die Straffälligkeit der Gefangenen nicht zu einem Wiedereingliederungshemmnis werden zu lassen. Gemeinsam mit den Gefangenen und in Abstimmung mit anderen Fachdiensten arbeiten sie daran, dass die Gefangenen zur Überprüfung ihrer Einstellungen motiviert werden, neue Handlungs- und Verhaltensmuster erproben und damit ihre sozialen Rechte und Pflichten nicht nur kennen, sondern auch wahrnehmen.
Der Sozialdienst gehört zur Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bewerberinnen und Bewerber als Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Sozialdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bei Berufung in das Beamtenverhältnis müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Einstellung in den Sozialdienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Sofern die persönlichen sowie beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Übernahme in das Beamtenverhältnis angestrebt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialdienst erhalten als Beamtinnen / Beamte eine Besoldung nach Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW und werden in die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 (ggf. A 13) (zzgl. etwaiger Zuschläge) eingruppiert. Als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 10 TV-L.
Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte im Justizvollzug.
Einstellungen in den Sozialdienst erfolgen bedarfsabhängig. Initiativbewerbungen sind jederzeit erwünscht bei allen Justizvollzugsanstalten, die gerne auch vorab individuelle Information und Beratung geben. Freie Stellen werden auch im Stellenmarkt veröffentlicht.
Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Einen Anhaltspunkt, welche Justizvollzugsanstalt sich in der Nähe Ihres Wohnortes befindet, bietet die Übersichtkarte zum Justizvollzug.
Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
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