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Die Freiheitsstrafe ist ein Mittel des Staates, Straftaten zu sanktionieren. Der Vollzug der Strafe dient – dies ist in § 1 des Gesetzes zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen festgesetzt – vor allem dazu, so auf die Gefangenen einzuwirken, dass sie nach ihrer Entlassung fähig sind, „in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“. Entscheidend für eine soziale und psychische Stabilität in Freiheit ist, dass die straffällig gewordenen Personen nach ihrer Haft berufliche Perspektiven haben und für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können. Daher ist die pädagogische Arbeit hauptamtlich tätiger Lehrerinnen und Lehrer ein wesentlicher Aspekt des Strafvollzuges.

Lehrerinnen und Lehrer in den Justizvollzugsanstalten sind wichtige Bezugspersonen für die Gefangenen. Sie

  • wirken mit bei der Erstellung individueller Vollzugspläne für die Gefangenen,
  • helfen den Gefangenen bei der Entfaltung individueller Fähigkeiten und Fertigkeiten,
  • erteilen den Gefangenen Unterricht,
  • beraten sie in Bezug auf berufliche Qualifizierungsmöglichkeiten,
  • unterstützen sie bei der Erlangung schulischer und beruflicher Abschlüsse,
  • planen und organisieren fachspezifische Unterrichtsmaßnahmen und
  • entwickeln außerschulische pädagogische Maßnahmen und setzen diese um.

Die Gefangenen werden im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmen unterrichtet, die zum Teil zu regulären Schulabschlüssen der Sekundarstufe I und II führen oder einer Berufsausbildung vorausgehen. In kleinen Lerngruppen mit festen Zuständigkeiten ist ein intensives, ganzheitliches pädagogisches Arbeiten möglich, sodass die Lehrerinnen und Lehrer auf die individuellen Bedürfnisse der Gefangenen eingehen können.

Der Jugendstrafvollzug mit seinem Erziehungsauftrag stellt eine in wesentlichen Teilen pädagogische Aufgabe dar, jedoch bietet auch der Erwachsenenvollzug ein breites Aufgabengebiet für den pädagogischen Dienst!

Ziel des Strafvollzuges ist es, den Strafgefangenen nach der Haftentlassung ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu ermöglichen.

Der Aufgabenbereich hauptamtlich tätiger Lehrerinnen und Lehrer in einer Justizvollzugsanstalt ist sehr vielfältig und erfordert ein differenziertes pädagogisches Arbeiten.

Lehrerinnen und Lehrer werden sowohl im Jugend- wie auch im Erwachsenenvollzug mit Entwicklungsdefiziten und verschiedenen kulturellen und sozialen Hintergründen der Gefangenen konfrontiert. Rund zwei Drittel der erwachsenen und fast neun von zehn jugendlichen Gefangenen besitzen bei ihrer Inhaftierung keine abgeschlossene berufliche Qualifikation und die Mehrzahl von ihnen war vor der Inhaftierung beschäftigungslos bzw. galt überwiegend (rund 60 %) als langzeitarbeitslos.

Lehrerinnen und Lehrer müssen ihren pädagogischen Ansatz und ihre Unterrichtsmaßnahmen in kleinen Lerngruppen wie auch in der Einzelbetreuung sehr genau darauf abstimmen. Bei der Begleitung schulischer und beruflicher Qualifizierungen benötigen sie viel Engagement und Geduld, um die Gefangenen immer wieder neu zu motivieren und sie langfristig – vor allem auch für die Zeit in Freiheit – zu stabilisieren.

Sie benötigen für ihre Arbeit in Justizvollzugsanstalten ein hohes Maß an eigenverantwortlichem Handeln, da sie in relativ kleinen Kollegien mit drei bis acht Lehrkräften tätig sind und maßgeblich an der inhaltlichen wie organisatorischen Gestaltung des speziellen pädagogischen Arbeitsfeldes mitwirken.

Da sie im Rahmen ihrer Tätigkeit eng mit den individuellen sozialen und psychischen Problemen der ihnen anvertrauten Menschen in Berührung kommen und auch schwierige Situationen und Krisen miterleben, sollten Lehrerinnen und Lehrer im Strafvollzug

  • über eine stabile, ausgeglichene Persönlichkeit verfügen,
  • einfühlsam, aber zugleich durchsetzungsfähig sein,
  • gerne im Team und interdisziplinär arbeiten und
  • bei Auseinandersetzungen eine gute Balance zwischen Nähe und Distanz wahren können.

Der Pädagogische Dienst gehört zur Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bewerberinnen und Bewerber für eine hauptamtliche Tätigkeit als Lehrerin / Lehrer in einer Justizvollzugsanstalt müssen die Lehrbefähigung (erstes und zweites Staatsexamen) vorweisen für das Lehramt der

  • Primarstufe / Grundschule,
  • Sekundarstufe I (Klasse 5–10),
  • Sekundarstufe II (Klasse 11–13; Gesamtschule und Gymnasium)
  • oder Sonderschule / Förderschule

Bei Berufung in das Beamtenverhältnis müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • für die Laufbahn vorgeschriebene oder – mangels solcher Vorschriften – übliche Vorbildung
  • eine hauptberufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes nach dem Studium, die geeignet ist zur Wahrnehmung der Laufbahn
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Die Einstellung in den Pädagogischen Dienst erfolgt in der Regel in einem Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Sofern die persönlichen sowie die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist auch eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Lehrerinnen und Lehrer erhalten als Beamtinnen / Beamte eine Besoldung nach Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW und werden in die Besoldungsgruppe A 13 (zzgl. etwaiger Zuschläge) eingruppiert. Als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter wird das Gehalt entsprechend der Entgeltgruppe 13 TV-L gezahlt.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte im Justizvollzug.

Wie können Sie sich bewerben?

In Nordrhein-Westfalen werden immer wieder qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer gesucht. Einstellungen erfolgen bedarfsabhängig. Initiativbewerbungen sind jederzeit erwünscht bei allen Justizvollzugsanstalten, die gerne auch vorab individuelle Information und Beratung geben. 

Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Im Stellenmarkt erfahren Sie, ob bei einer Justizvollzugsanstalt aktuell eine freie Stelle zu besetzen ist.

Zu der Anschrift und dem Internetauftritt der jeweiligen Justizvollzugsanstalt gelangen Sie über die Übersichtskarte der Justizvollzugsanstalten.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de

Aktuelle Stellenangebote

Derzeit sind keine passenden Stellen vorhanden. 

Zum Stellenmarkt… Dein Weg in die Justiz.NRW

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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