Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d)
Du übernimmst Führungsaufgaben im Vollzug und in der Verwaltung.
Du übernimmst Führungsaufgaben im Vollzug und in der Verwaltung.
Du siehst eine Justizvollzugsanstalt als Ort des Zusammenlebens von Menschen und willst diesen Ort mit Fachwissen und Menschlichkeit gestalten?
Dann entscheide Dich für ein Duales Studium als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt bei der Justiz NRW. Lerne alles, um eigenverantwortlich und selbständig in einer leitenden Funktion zu arbeiten. So hilfst Du mit, die Zukunft der inhaftierten Menschen auf ihrem Weg in ein Leben ohne Straftaten zu gestalten.
Als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt sorgst Du dafür, dass das Miteinander hinter den Gefängnismauern funktioniert. Deine Aufgaben sind vielseitig. Du übernimmst als direkte Führungskraft organisatorische Tätigkeiten in der Verwaltung und bist Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner sowohl für das Personal als auch die Gefangenen. Und bei besonderer Qualifikation kannst Du sogar die Leitung einer Justizvollzugsanstalt übernehmen.
Deine möglichen Arbeitsbereiche sind:
Folgende Voraussetzungen solltest Du erfüllen:
Dein Studium als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt beginnt regelmäßig zum 1. August eines Jahres und dauert drei Jahre. Dabei durchläufst Du in abwechselnden Blöcken die fachwissenschaftliche Ausbildung an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel (insgesamt 18 Monate) und die fachpraktische Ausbildung in zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 18 Monate).
Nach der bestandenen Staatsprüfung zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) hast Du die Laufbahnbefähigung für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt erworben.
Während des Studiums und beim Einsatz in den Justizvollzugsanstalten erwirbst Du theoretisches und praktisches Wissen in diesen Bereichen:
Außerdem lernst Du die Grundlagen folgender Wissensgebiete kennen:
Der dreijährige Vorbereitungsdienst besteht aus einem Studium von 18 Monaten an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW in Bad Münstereifel und fachpraktischen Studienzeiten von ebenfalls 18 Monaten in Justizvollzugsanstalten.
Er gliedert sich wie folgt:
01. August bis 31. August (1 Monat):
Praktische Einführung
in einer Justizvollzugsanstalt
01. September bis 30. April (8 Monate):
Fachwissenschaftliches Studium I
Lehrveranstaltungen im Zivilrecht und Handelsrecht, im Strafrecht und Vollstreckungsrecht, in der Betriebswirtschaftslehre, Personalverwaltung (Beamten- und Tarifrecht) und Vollzugsverwaltung (z. B. Arbeitsverwaltung, Vollstreckung) sowie in Psychologie
01. Mai bis 31. Dezember (8 Monate):
Fachpraktische Ausbildung I
in einer Justizvollzugsanstalt
01. Januar bis 31. Juli (7 Monate):
Fachwissenschaftliches Studium II
vertiefende Lehrveranstaltungen u. a. in der Betriebswirtschaftslehre, in der Personalverwaltung und Vollzugsverwaltung (z. B. Sozialgesetzbuch, Vollstreckung), im Vollstreckungsrecht, in der Kommunikation und Kriminologie
01. August bis 30. April (9 Monate):
Fachpraktische Ausbildung II
in einer Justizvollzugsanstalt
01. Mai bis 31. Juli (3 Monate):
Fachwissenschaftliches Studium III
Wiederholung und Vertiefung aller Fächer; Anfertigung der Prüfungsklausuren in der zweiten Julihälfte (mündliche Prüfung im Oktober)
Das Studium erfolgt in Studiengruppen mit in der Regel 20 bis 25 Studierenden. Es lehren die Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Lehrbeauftragten der Fachhochschule für Rechtspflege.
Das Studium schließt mit einer Staatsprüfung in Form der Laufbahnprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen ab. Sie besteht aus sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung.
Nach bestandener Prüfung verleiht die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen den akademischen Grad „Diplomverwaltungswirtin (FH)“ oder „Diplomverwaltungswirt (FH)“. Mit bestandener Prüfung endet auch das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe besteht nicht.
Bereits während Deines Studiums erhältst Du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl. gestaffelter Vollzugszulage sowie Familienzuschlag). Außerdem kannst Du Dich noch über einen monatlichen Sonderzuschlag in Höhe von 30% freuen.
Nach Beendigung Deines Studiums wirst Du als Beamtin oder Beamter auf Probe entsprechend der Besoldungsgruppe A 9 LBesO A NRW (zzgl. der o. g. Zuschläge sowie einer Strukturzulage) bezahlt.
Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen Dir unterschiedliche Funktionen und eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW offen.
Weitere Informationen zur Besoldung findest Du in den Besoldungstabellen NRW für Beamtinnen und Beamte.
Die Orte, an denen Du für die Justiz.NRW tätig werden kannst, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte im Justizvollzug.
Dein Duales Studium erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf, das heißt, Du verdienst von Anfang an Dein eigenes Geld. Dieses Beamtenverhältnis endet nach der bestandenen Prüfung mit dem akademischen Grad „Diplom-Verwaltungswirtin“ / „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und nach einer dreijährigen Probezeit die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sehr wahrscheinlich. Und Deine Zukunft ist gesichert!
Besondere Spitzenkräfte können nach langjähriger Erfahrung in bestimmten Funktionen in die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen aufsteigen.
Unser Bewerbungsportal ist vom 1. Juni bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres für Dich geöffnet! Bewerben kannst Du Dich dann immer für den Studienstart im Folgejahr.
Wenn Du wissen willst, wie es nach Deiner Bewerbung weitergeht, kannst Du Dich hier über unseren Bewerbungsprozess informieren.
Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de (beratungsstelle[at]jvs[dot]nrw[dot]de)
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
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