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Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug behandeln die Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen im Sinne einer hausärztlichen Versorgung. Sie arbeiten als Anstaltsärztin / Anstaltsarzt in Teil- oder Vollzeit direkt vor Ort.

Gefangene haben nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V keinen Leistungsanspruch gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch sichert ihnen ein vergleichbarer Leistungsanspruch die notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Versorgung – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit.

In enger Zusammenarbeit mit der Anstaltsleitung, unterschiedlichen Fachdiensten, Behörden, Einrichtungen und Institutionen und unter Einbeziehung des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen, von Krankenhäusern, Fachärztinnen / Fachärzten innerhalb und außerhalb des Vollzuges kümmern sich Anstaltsärztinnen / Anstaltsärzte darum, dass die Gefangenen notwendige Behandlungen, Arznei- und Hilfsmittel, Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen und suchtmedizinische Behandlungsangebote erhalten.

Sie koordinieren die Zusammenarbeit, vermitteln Hilfe und Pflege, beraten in medizinischen Fragen, überwachen Gesundheitsschutz, Hygiene und Diätetik und wirken auch bei Vollzugsmaßnahmen mit. Sie unterstützen aktiv und nachhaltig die Resozialisierung der Gefangenen, indem sie Krankheiten vorbeugen und heilen.

Wer als Ärztin oder Arzt im Justizvollzug arbeitet, kann sich auf die finanzielle Sicherheit des öffentlichen Dienstes, geregelte Dienstzeiten, flexible Arbeitszeitmodelle, eine modern ausgestattete Ambulanz und ein Team aus qualifizierten Gesundheits- und Krankenpflegekräften verlassen. Als Fachvorgesetze haben sie die Führung und Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen Bereich in der Hand. Darüber hinaus können sie auch bei der Fortbildung und Gesundheitsprävention von Justizvollzugsbediensteten mitwirken.

Das Aufgabengebiet der Medizin im Strafvollzug ist anspruchsvoll, da bei Gefangenen aufgrund ihrer Lebensführung in Freiheit oder infolge von Suchterkrankungen höhere gesundheitliche Risiken vorliegen können.

In Nordrhein-Westfalen gibt es 36 Justizvollzugsanstalten, die jeweils über einen medizinischen Dienst verfügen. Darüber hinaus werden auch immer wieder Ärztinnen und Ärzte für das Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen in Fröndenberg gesucht, dessen Leistungsspektrum dem in vielen zivilen Krankenhäusern entspricht. Das Justizvollzugskrankenhaus verfügt über zwei Operationssäle, Untersuchungs- und Behandlungsräume für die Ambulanzen der verschiedenen Fachrichtungen, eine Röntgenabteilung, eine physikalische Therapieabteilung sowie ein klinisch-chemisch-hämatologisches Laboratorium. Die Pflegebereiche gliedern sich auf drei Ebenen in sieben Stationen. Die Gesamtbettenzahl beträgt 190, dazu acht Betten der Intensivstation. Pro Jahr werden ca. 3.000 Patienten stationär behandelt. Die Zahl der ambulanten Vorstellungen liegt bei ca. 8.000.

Weitere Informationen zum Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: www.jvk.nrw.de

Der Ärztliche Dienst gehört zur Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle als Anstaltsärztin / Anstaltsarzt müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Approbation oder die Voraussetzungen für eine Berufserlaubnis in Deutschland
  • Vorliegen einer Gebietsbezeichnung bzw. Voraussetzungen für die Erlangung einer Gebietsbezeichnung nahezu erfüllt, z. B. Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin oder als Fachärztin / Facharzt für Innere Medizin
  • Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung bzw. Bereitschaft, diese zu erlangen
  • Kenntnisse in IT-Standard- und -Fachanwendungen und Bereitschaft, sich in neue Anwendungen einzuarbeiten

Bei Berufung in das Beamtenverhältnis müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Die Einstellung kann unter unmittelbarer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen, wenn die persönlichen sowie beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Alternativ erfolgt die Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis, dem in der Zukunft eine Übernahme in das Beamtenverhältnis folgen kann.

Ärztinnen und Ärzte erhalten als Beamtinnen / Beamte eine Besoldung nach Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW und werden in die Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 (evtl. A 16) (zzgl. etwaiger Zuschläge) eingruppiert. Als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter wird das Einstiegsgehalt je nach persönlichen Voraussetzungen entsprechend dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) gezahlt.

Die Orte, an denen Sie für die Justiz.NRW tätig werden können, sind vielfältig und im ganzen Bundesland verteilt: die Einsatzorte im Justizvollzug.

Wie können Sie sich bewerben?

In Nordrhein-Westfalen werden immer wieder qualifizierte Ärztinnen und Ärzte gesucht. Einstellungen erfolgen bedarfsabhängig. Initiativbewerbungen sind jederzeit erwünscht beim Ministerium der Justiz und allen Justizvollzugsanstalten, die gerne auch vorab individuelle Information und Beratung geben. Freie Stellen werden auch im Stellenmarkt veröffentlicht.

Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Berufsbild oder Ihrer Bewerbung haben, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug gerne weiter: beratungsstelle [at] jvs.nrw.de

Aktuelle Stellenangebote

Derzeit sind keine passenden Stellen vorhanden. 

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Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.

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